Gewalttat an Gymnasium

Zweites Mädchen nach Schongau-Attacke aus Klinik entlassen

04. August 2026 , 04:02 Uhr

Während die Ermittlungen zum Angriff eines Jugendlichen auf Schülerinnen weiter laufen, gibt es Neuigkeiten zum Gesundheitszustand der Schwerverletzten.

Gut einen Monat nach der Messerattacke an einem Gymnasium in Schongau werden keine Verletzten mehr im Krankenhaus behandelt. Eine 13-Jährige, die bei dem Angriff schwer verletzt worden war, sei inzwischen aus der Klinik entlassen worden, teilte die Generalstaatsanwaltschaft München auf Anfrage mit. Noch im Juli war ein gleichaltriges, ebenfalls schwer verletztes Mädchen aus dem Krankenhaus entlassen worden.

Gegen den 16 Jahre alten mutmaßlichen Täter wird unter anderem wegen versuchten Mordes ermittelt, er sitzt in Untersuchungshaft. Die Ermittler sehen Hinweise auf ein extremistisches Motiv – unter anderem wegen eines Schreibens, das vom Verdächtigen stammen könnte. Die Ermittlungen übernahm deshalb die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET).

Ermittler gehen auch der Herkunft der Schusswaffe nach

Bei der Tat am 8. Juli hatten Mitschüler den Verletzten Erste Hilfe geleistet – und so wahrscheinlich einem der Mädchen das Leben gerettet. Der mutmaßliche Täter wurde von Lehrkräften und Polizeibeamten überwältigt. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) stellte den Helfern später staatliche Anerkennung in Aussicht – «Rettungsmedaillen oder Ähnliches mehr», wie er dem Radiosender «Antenne Bayern» sagte.

Nach der Tat wurden das Messer, eine Pistole und Munition sichergestellt. Der 16-Jährige soll einen Schuss mit der Pistole abgegeben haben, die dann versagte. Nach dpa-Informationen gab der 16 Jahre alte Kroate an, sich die Waffe im Darknet besorgt zu haben. 

Die Ermittler beschäftigen sich deshalb auch weiter mit der Frage, woher die Pistole genau stammte. «Dem Hersteller würde ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt werden», teilte die Generalstaatsanwaltschaft München mit. Nähere Auskünfte wollte eine Sprecherin mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht geben.

Quelle: dpa

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