E-Scooter gehören inzwischen zum Straßenverkehr wie Autos, Fahrräder oder Motorräder. Doch die Zahl der Unfälle mit E-Scootern hat sich in Oberfranken zwischen 2023 und 2025 mehr als verdreifacht. Allein in diesem Jahr hat die Polizei bis August über 130 Unfälle registriert. Sie klärt deshalb über die Regelungen und Risiken rund um E-Scooter auf. Kerstin Rausch-Meier aus der Nachrichtenredaktion mit den wichtigsten Infos: Beim Mindestalter gilt: E-Scooter sind im Straßenverkehr erst ab 14 Jahren erlaubt. Außerdem darf immer nur eine Person auf dem Roller fahren. Gibt es einen Radweg, muss man dort fahren – wenn nicht, auf der Straße. Gehwege und Fußgängerzonen sind grundsätzlich tabu – das gilt auch fürs Handy auf dem Scooter. Bei Alkohol und Drogen gelten dieselben Wertgrenzen wie für Autofahrer. Eine gesetzliche Helmpflicht gibt es zwar nicht – die Polizei Oberfranken schreibt aber: Ein Helm schützt bei Stürzen vor schweren Kopfverletzungen. Auch gute Sichtbarkeit ist wichtig – gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit.