Zivilurteil des Monats: „Rechts vor links auf dem Parkplatz“

30. September 2025 , 14:51 Uhr

Wer hat auf dem Parkplatz Vorfahrt? Mit dieser Frage musste sich das Landgericht Bamberg befassen. Zwei Autofahrer waren auf einem Supermarktparkplatz in Haßfurt zusammengestoßen – einer von rechts, der andere von links. Der Kläger pochte auf „rechts vor links“, bekam aber nicht recht. Denn: Auf öffentlichen Parkplätzen gilt diese Regel nur, wenn die Fahrspuren einen klaren Straßencharakter haben – was hier nicht der Fall war. Das Gericht entschied: Beide Fahrer waren gleich unachtsam und müssen je zur Hälfte für den Schaden aufkommen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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