Wer hat auf dem Parkplatz Vorfahrt? Mit dieser Frage musste sich das Landgericht Bamberg befassen. Zwei Autofahrer waren auf einem Supermarktparkplatz in Haßfurt zusammengestoßen – einer von rechts, der andere von links. Der Kläger pochte auf „rechts vor links“, bekam aber nicht recht. Denn: Auf öffentlichen Parkplätzen gilt diese Regel nur, wenn die Fahrspuren einen klaren Straßencharakter haben – was hier nicht der Fall war. Das Gericht entschied: Beide Fahrer waren gleich unachtsam und müssen je zur Hälfte für den Schaden aufkommen. Das Urteil ist rechtskräftig.