Urteil

«Wie eine öffentliche Hinrichtung» – lebenslang für Ehemann

27. November 2025 , 12:56 Uhr

Verletzter Stolz und eine grausame Tat: Ein Mann zündet seine von ihm getrennt lebende Frau in Gera an. Das Gericht spricht von Vernichtungswillen. Was hinter dem unfassbaren Gewaltakt steckt.

Er übergoss seine Frau in einer Straßenbahn in Gera mit Benzin und zündete sie an – jetzt ist ein 47-Jähriger dafür zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Gera sprach den Mann unter anderem des versuchten Mordes und der schweren Brandstiftung für schuldig. Die Richter folgten mit ihrem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte kein konkretes Strafmaß gefordert. Zudem muss der Mann ein Schmerzensgeld von 75.000 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Frau wurde durch den Brandanschlag lebensgefährlich verletzt. Die Tat im März dieses Jahres scheine «wie eine öffentliche Hinrichtung», sagte der Vorsitzende Richter Uwe Tonndorf. Der Georgier habe seine Frau töten wollen, weil diese die Ehe beenden wollte und sie nach seinem Besitzdenken kein selbstbestimmtes Leben führen sollte. Er sei von der Trennung tief gekränkt gewesen und habe sich in seinem Stolz und seiner Ehre verletzt gefühlt. Er sein kein Monster, aber ein Mensch, der schwere Schuld auf sich geladen habe.

Unvorstellbare Schmerzen 

«Sie haben ihre Familie zerstört und ihr eigenes Leben gleich mit», richtete Tonndorf das Wort an den Angeklagten. Die Tat spreche von einem Vernichtungs- und Bestrafungswillen. Die Frau habe unvorstellbare Schmerzen erfahren, leide psychisch und sei für ihr ganzes Leben gezeichnet, sagte der Vorsitzende Richter.

Der versuchte Femizid habe weit über Gera hinaus Entsetzen, Betroffenheit und tiefes Erschrecken darüber ausgelöst, wozu Menschen in der Lage seien, anderen Menschen anzutun, so der Vorsitzende Richter. Der Mann habe seine Frau in Georgien mit 15 Jahren in seinen Haushalt geholt. Die Frau habe sich in der 30 Jahre langen Ehe untergeordnet – der Mann habe bestimmt. 

Eskalationsstufen einer unglücklichen Ehe

Der Angeklagte kam 2018 nach Deutschland, seine Frau und Kinder folgten nach. Sein Alkoholproblem sei durch seine Arbeitslosigkeit verstärkt worden, sagte der Vorsitzende Richter. Im Januar dieses Jahres habe der Mann seiner Frau eine Affäre mit einem Arbeitskollegen unterstellt, sie daraufhin geschlagen und vergewaltigt. Die Frau zog daraufhin zu ihrer Tochter und entschloss sich, sich zu trennen. 

Der Mann drohte, sie umzubringen. Am 16. März dieses Jahres bestieg er dann die Straßenbahn, die seine Frau immer zur Arbeit nahm. Er schüttete ihr Benzin ins Gesicht und zündete sie an. Die Frau habe wie ein Feuerball gebrannt, so der Vorsitzende Richter. Er habe mit seiner Tat in Kauf genommen, auch die anderen Fahrgäste verletzen zu können. Anschließend flüchtete der Mann. Er versuchte, sich das Leben zu nehmen und stellte sich schließlich der Polizei. 

Nach Ansicht der Kammer handelte der 47-Jährige aus niedrigen Beweggründen. Die Tat sei heimtückisch und grausam gewesen und zudem mit gemeingefährlichen Mitteln begangen worden.

Quelle: dpa

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