Bayerischer Landtag

Wasser wird etwas teurer: Landtag beschließt Wassercent

10. Dezember 2025 , 21:44 Uhr

Lange wurde in der Koalition darum gerungen, nun kommt der sogenannte Wassercent. Doch der Streit geht weiter.

Private Wasserverbraucher in Bayern müssen ab Mitte 2026 mit zusätzlichen Kosten von durchschnittlich rund fünf Euro pro Person und Jahr rechnen. Der Landtag billigte am Abend mit den Stimmen der Koalition ein Gesetz der Staatsregierung zur Einführung des sogenannten Wassercents.

Danach muss jeder, der in Bayern Grundwasser entnimmt oder verbraucht, künftig eine Abgabe von einheitlich zehn Cent pro Kubikmeter dafür bezahlen. Privatpersonen wird der Wassercent nicht direkt in Rechnung gestellt, sondern dem Wasserversorger – der das Entgelt aber auf die Kunden umlegen dürfte. Gemessen am durchschnittlichen Verbrauch von knapp 140 Litern pro Person und Tag kommen auf Privathaushalte rund fünf Euro pro Person und Jahr zu.

Viele Ausnahmen

Es gibt aber eine ganze Reihe von Ausnahmen. Vorgesehen ist zum einen eine Freimenge von 5.000 Kubikmetern pro Jahr – das heißt, man zahlt erst für die Menge, die die 5.000 Kubikmeter übersteigt. Privatpersonen profitieren davon nicht: Die Freimenge gilt nicht für den einzelnen Kunden, sondern für den Wasserversorger, für Wasserzweckverbände und Nutzer eigener Brunnen, für Unternehmen und die Industrie. 

Zum zweiten werden für bestimmte Wassernutzungen gar keine zusätzlichen Gebühren erhoben, etwa für Entnahmen für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für die Wasserversorgung von Nutztieren, für die Fischerei oder für die Nutzung erneuerbarer Energien.

Gemeindetag drohte mit Klage

Das Gesetz und der neue Wassercent sind freilich höchst umstritten: Wenige Tage vor der finalen Abstimmung drohte der bayerische Gemeindetag sogar mit einer Verfassungsklage gegen das neue Wassergesetz. Man werde eine Klage in jedem Fall gutachterlich prüfen lassen. 

Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler), aber auch die CSU wiesen die Kritik und die Befürchtungen zurück. Die öffentliche Trinkwasserversorgung müsse immer Vorrang vor allen anderen Nutzungen haben – dieser absolute Vorrang werde gesetzlich festgeschrieben, argumentierte der Minister.  Auch die Grünen behielten sich am Ende eine Klage gegen das Wassergesetz vor.

Quelle: dpa

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