Wahlplakate in Forchheim: Starttermine und Regeln für die Kommunalwahl 2026

21. Januar 2026 , 15:35 Uhr

In Forchheim startet in Kürze die Wahlplakatierung zur Kommunalwahl am 8. März. Das Ordnungsamt weist aktuell auf klare Regeln hin: Großplakate an Hauptverkehrsstraßen sind ab dem 24. Januar erlaubt, in der Innenstadt erst ab dem 8. Februar. Wahlwerbung darf nur innerhalb des Stadtgebiets angebracht werden und den Verkehr nicht behindern. Nach der Wahl müssen alle Plakate innerhalb einer Woche entfernt werden – andernfalls übernimmt das die Stadt kostenpflichtig. Auch vor Wahllokalen ist Plakatierung untersagt.

Hier die ausführliche Pressemitteilung:

Wahlplakatierung in Forchheim
Was für die Kommunalwahl am 08.03.2026 gilt:

Demnächst beginnt die Wahlplakatierung im Stadtgebiet der Stadt Forchheim: Das städtische Ordnungsamt macht darauf aufmerksam, dass für das Aufhängen von Wahlwerbung zur Kommunalwahl am 08. März 2026 unter anderem folgende Regelungen gelten: An Durchgangsstraßen bzw. an Hauptverkehrsstraßen dürfen Großplakate ab Samstag, 24.01.2026 um 12:00 Uhr aufgestellt werden. In der Innenstadt darf ab Samstag, 08.02.2026 plakatiert werden. Wahlwerbung darf nur innerorts angebracht werden, das gilt auch für Großplakate und Anhänger mit Werbung etc. Die Werbung darf nur dort einen Platz finden, wo sie den Straßenverkehr (einschl. Fußgängerverkehr) nicht beeinträchtigt. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder beeinträchtigt werden. Sie darf zu keiner Sichtbehinderung an Straßeneinmündungen, Innenkurven oder anderen neuralgischen Punkte führen. Brücken sind im Bereich der Überspannung von Straßen, Schienen und Wasserwegen freizuhalten. Das Ortsschild begrenzt das Stadtgebiet, darüber hinaus dürfen keine Plakate und Großplakate aufgestellt oder angebracht werden, egal ob Plakate auf öffentlichem oder privatem Grund aufgestellt werden. Allgemein gilt, dass die Plakate und das verwendete Befestigungsmaterial innerhalb einer Woche nach dem Wahltag restlos zu entfernen sind. Bei Nichtbeachtung werden sie kostenpflichtig von der Stadtverwaltung beseitigt. Zu Unrecht aufgestellte Werbeanlagen, von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, werden von der Stadt Forchheim auf Kosten der aufstellenden Partei oder Wählergruppe entfernt. Unmittelbar vor und während der Wahl ist eine Plakatierung vor Wahllokalen unzulässig.

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2026 in Forchheim finden Sie hier: https://www.forchheim.de/politik-buergerbeteiligung/wahlen/kommunalwahlen

Allgemeine Bürgeranfragen können auch über das Bürgerpostfach buergeranfrage@forchheim.de https://www.forchheim.de/buergermeldung gestellt werden

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