In Deutschland breitet sich die Vogelgrippe (auch: Geflügelpest, Aviäre Influenza) derzeit ungewöhnlich schnell aus. In fast allen Bundesländern sind bereits Wildvögel und Nutztiere betroffen. In der Region ist zwar bislang kein Fall der Vogelgrippe bekannt geworden, dennoch bittet das Landratsamt Bamberg um erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht, um einer möglichen Einschleppung des Virus vorzubeugen.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) stuft das Risiko derzeit folgendermaßen ein:
Zur Sicherung der eigenen Bestände gelten weiterhin die Biosicherheitsmaßnahmen der Allgemeinverfügung von 2022. Geflügelhalterinnen und -halter sollten sich zudem bereits jetzt darauf vorbereiten, wie sie eine mögliche Stallpflicht umsetzen können.
Häufige Fragen und Antworten
Da das Virus meist durch Wildvögel in Hausbestände gelangt, hilft vor allem Vorsicht im Umgang mit dem eigenen Geflügel:
Ja. Das Landratsamt Bamberg weist darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen – auch Hobbyhaltungen – beim Veterinäramt gemeldet werden müssen.
Als Geflügel gelten Hühner, Enten, Gänse, Puten, Wachteln, Fasane, Perlhühner, Rebhühner und Laufvögel.
Vermehrte Verendungsfälle im Geflügelbestand sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen, vermehrte Krankheitsfälle einer Geflügelherde sind umgehend tierärztlich abzuklären. Bei der Ausprägung der Erkrankung gibt es Unterschiede zwischen den Tierarten:
Um eine weitere Verbreitung des Virus zu vermeiden:
Eine Übertragung von Influenzaviren (Erreger der Vogelgrippe) auf den Menschen ist grundsätzlich möglich, bislang in Deutschland jedoch nicht bekannt. Das aktuell verbreitete Virus (H5N1) ist schlecht an den Menschen angepasst, sodass eine Übertragung vom Geflügel auf den Menschen selten ist
Wichtig bleiben einfache Hygieneregeln:
Das Landratsamt Bamberg bittet alle Geflügelhalterinnen und -halter, die geltenden Sicherheitsmaßnahmen ernst zu nehmen. Auch wenn bislang kein Fall im Landkreis bekannt ist, trägt umsichtiges Verhalten dazu bei, die Tierbestände in der Region zu schützen und die weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.