Spannungen

Venezuela tritt aus Internationalem Strafgerichtshof aus

25. Juli 2026 , 00:38 Uhr

Benachteiligung des Globalen Südens lautet der Vorwurf, mit dem Venezuela seinen Austritt aus dem Weltstrafgericht begründet. Dieses hatte gegen die Regierung in Caracas ermittelt.

Venezuela hat seinen Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angekündigt. Auf Anweisung der amtierenden Präsidentin Delcy Rodríguez habe Venezuela dem UN-Generalsekretär António Guterres «seine feste und unwiderrufliche Entscheidung mitgeteilt, (…) den endgültigen Austritt aus dem IStGH einzuleiten», erklärte der venezolanische Außenminister Félix Plasencia auf der Plattform X. 

Die Regierung des südamerikanischen Landes begründete ihren Schritt damit, dass der Gerichtshof im niederländischen Den Haag die Länder des Globalen Südens benachteilige. «Venezuela ist der Ansicht, dass das Vorgehen des Gerichtshofs auf einer nachweislichen geografischen Voreingenommenheit beruht, die dazu geführt hat, dass sich seine Arbeit unverhältnismäßig stark auf afrikanische und lateinamerikanische Länder konzentriert hat», heißt es in der Erklärung. 

Plasencia warf dem Gericht eine «Verfolgung des venezolanischen Volkes» vor. Die Institution verschärfe Ungleichheiten, die die internationale Justiz eigentlich beseitigen sollte. 

Seit Jahren Ermittlungen gegen Venezuela

Das Weltstrafgericht ermittelt seit Jahren wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Venezuela. Dabei geht es um die gewaltsame Unterdrückung von Protesten durch Sicherheitskräfte und Militär vor neun Jahren. Im Dezember vorigen Jahres schloss die Staatsanwaltschaft des IStGH ihr Büro in Caracas, da es keine ausreichende Kooperationsbereitschaft sah. Das venezolanische Parlament beschloss daraufhin, den Austritt des Landes auf den Weg zu bringen. 

Der Austritt eines Staates beim Internationalen Strafgerichtshof tritt nach dem Rom-Statut ein Jahr nach dem Zeitpunkt in Kraft, an dem der UN-Generalsekretär die formelle Mitteilung erhalten hat. Das Rom-Statut begründet die Zuständigkeit des Gerichts für Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen der Aggression.

Quelle: dpa

 

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