Gesundheit

Warken weist Vorwürfe von US-Minister scharf zurück

10. Januar 2026 , 21:57 Uhr

US-Gesundheitsminister Kennedy Jr. meldet sich mit harschen Attacken zur deutschen Politik infolge der Corona-Krise zu Wort - und erntet deutlichen Widerspruch aus Berlin.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken weist Vorwürfe ihres amerikanischen Amtskollegen Robert F. Kennedy Jr. wegen Gerichtsverfahren in Deutschland in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie scharf zurück. Die Einlassungen des US-Ministers entbehrten jeglicher Grundlage und seien faktisch falsch, erklärte die CDU-Politikerin. Sie fügte hinzu: «Das erläutere ich ihm gerne auch persönlich.» Warken betonte: «In Deutschland gilt grundsätzlich die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit.»

Kennedy hatte der Bundesregierung mit Blick auf Strafverfahren vorgeworfen, die Autonomie von Patienten zu missachten. Aus diesem Grund habe er einen Brief an Warken geschickt, teilte er am Samstag auf der Plattform X mit. In einem beigefügten Video sagte Kennedy, er habe erfahren, dass «mehr als 1.000 deutsche Ärzte und Tausende ihrer Patienten» derzeit rechtlich verfolgt und bestraft würden, weil sie während der Pandemie Ausnahmen vom Tragen von Masken und von Impfungen gegen Covid-19 gewährt hätten. Die Berichte zeigten, dass die Regierung die Autonomie der Patienten beiseiteschiebe.

Rechtliche Folgen bei Betrug und Urkundenfälschung 

Warken erklärte, in der Pandemie habe es zu keiner Zeit eine Verpflichtung der Ärzte gegeben, Impfungen durchzuführen. «Wer aus medizinischen, ethischen oder persönlichen Gründen keine Impfungen anbieten wollte, machte sich weder strafbar, noch mussten Sanktionen befürchtet werden.» Strafrechtliche Verfolgung habe es ausschließlich in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung gegeben, etwa beim Ausstellen falscher Impfpässe oder unechter Maskenatteste.

Die Gesundheitsministerin erläuterte grundsätzlich: «Ärztinnen und Ärzte entscheiden selbstständig und eigenverantwortlich über die Behandlung von Patientinnen und Patienten.» Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung basiere auf nachgewiesener wissenschaftlicher Evidenz und werde nicht von der Politik festgelegt. «Ebenso sind Patientinnen und Patienten frei in ihrer Entscheidung, welche Therapie sie in Anspruch nehmen.»

Quelle: dpa

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