Urteil nach gefährlicher Aktion an ICE-Strecke rechtskräftig

24. September 2025 , 10:53 Uhr

Aus Protest gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen bringen Aktivisten 2021 einen ICE in Unterfranken zu einer Schnellbremsung – einer der Beteiligten wird dafür mit einer Haftstrafe büßen.

Mehr als viereinhalb Jahre nach der gefährlichen Aktion an der Bahnstrecke Gemünden-Waigolshausen ist das Urteil gegen den Gegner der staatlichen Corona-Maßnahmen rechtskräftig. Das Bayerische Oberste Landesgericht in Bamberg habe die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Würzburg verworfen, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Der 41-Jährige – nach eigener Aussage vehementer Kritiker der damaligen Corona-Schutzmaßnahmen – war laut Gerichtsurteil aus Protest gegen die Auflagen an der Schnellbremsung beteiligt. Im Februar verurteilte ihn eine Würzburger Kammer wegen Nötigung zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe.

Zwar könne nicht bewiesen werden, dass der Mann am Tattag auch am Tatort war, so das Gericht damals. Allerdings sei eine Beteiligung des 41-Jährigen an der Planung der Aktion nachgewiesen, etwa weil sein Auto an der Bahnstrecke gesehen worden sei.

Die mutmaßliche Komplizin des Angeklagten wurde mangels Beweisen freigesprochen. Der vierfache Vater legte gegen die Entscheidung Revision ein – er hatte eine Tatbeteiligung abgestritten.

Der 41-Jährige war nach Überzeugung des Gerichts am 6. Januar 2021 daran beteiligt, fünf an Holzlatten befestigte Plakate über die Gleise aufzustellen. Auf den Transparenten war unter anderem in roter Farbe geschrieben zu lesen: «Achtung Gleisbruch 2km» und «Diesmal Fake».

Ein aus Schweinfurt kommender ICE mit 62 Fahrgästen durchfuhr eine dieser Konstruktionen mit einer Größe von etwa 1,50 mal 4,50 Meter. Verletzt wurde niemand. Die Ermittler gingen rasch davon aus, dass Gegner der Corona-Maßnahmen für die Aktion verantwortlich sein könnten.

Das könnte Dich auch interessieren

15.04.2026 Bamberger Rathaus-Affäre: Rückzahlungen nicht möglich Die Bamberger Rathaus-Affäre beschäftigt weiter die Justiz. Wie der Fränkische Tag aktuell berichtet, hat sich vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigt, dass über Jahre hinweg fragwürdige und teils illegale Sonderzahlungen an Mitarbeiter gängige Praxis waren. Im Mittelpunkt stand jetzt die Frage, ob die Stadt Bamberg zu viel gezahltes Geld zurückfordern kann. Die Richter machten jedoch deutlich: 08.04.2026 Ungefragtes Sexvideo verschickt: Geldstrafe für Mann aus dem Landkreis Bamberg Ein junger Mann aus dem Landkreis Bamberg hat einer Berufsschülerin ungefragt ein pornografisches Video geschickt. Die Frau erstattete Anzeige. Ermittler konnten den Absender über seinen Instagram-Account eindeutig identifizieren. Vor dem Amtsgericht Bamberg bestritt der Mann die Tat, obwohl es keine Hinweise auf einen Hackerangriff gab. Das schreibt der Fränkische Tag. Das Amtsgericht Bamberg verurteilte ihn 17.03.2026 Urteil in Bamberg: YouTube-Werbung muss klarer gekennzeichnet werden YouTube-Videos, die von einem Sponsor finanziert werden, müssen klarer als bislang als Werbung gekennzeichnet sein. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Bamberg hervor. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, weil in einem zehnminütigen Video nur eine wenige Sekunden dauernde Einblendung auf einen Sponsor hingewiesen hat, ohne diesen allerdings konkret zu nennen. Das Urteil ist noch 17.03.2026 Nach tödlichem Rad-Unfall in Bamberg: Verursacherin zu Geldstrafe verurteilt Eine 35-Jährige ist gestern vor dem Amtsgericht Bamberg wegen fahrlässiger Tötung und dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort verurteilt worden. Das berichtet aktuell der FT. Das Strafmaß: eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 50 Euro. Außerdem muss die Frau für weitere anderthalb Jahre ihren Führerschein abgeben. Am 1. Januar des vergangenen Jahres hatte die Frau