Urteil nach gefährlicher Aktion an ICE-Strecke rechtskräftig

24. September 2025 , 10:53 Uhr

Aus Protest gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen bringen Aktivisten 2021 einen ICE in Unterfranken zu einer Schnellbremsung – einer der Beteiligten wird dafür mit einer Haftstrafe büßen.

Mehr als viereinhalb Jahre nach der gefährlichen Aktion an der Bahnstrecke Gemünden-Waigolshausen ist das Urteil gegen den Gegner der staatlichen Corona-Maßnahmen rechtskräftig. Das Bayerische Oberste Landesgericht in Bamberg habe die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Würzburg verworfen, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Der 41-Jährige – nach eigener Aussage vehementer Kritiker der damaligen Corona-Schutzmaßnahmen – war laut Gerichtsurteil aus Protest gegen die Auflagen an der Schnellbremsung beteiligt. Im Februar verurteilte ihn eine Würzburger Kammer wegen Nötigung zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe.

Zwar könne nicht bewiesen werden, dass der Mann am Tattag auch am Tatort war, so das Gericht damals. Allerdings sei eine Beteiligung des 41-Jährigen an der Planung der Aktion nachgewiesen, etwa weil sein Auto an der Bahnstrecke gesehen worden sei.

Die mutmaßliche Komplizin des Angeklagten wurde mangels Beweisen freigesprochen. Der vierfache Vater legte gegen die Entscheidung Revision ein – er hatte eine Tatbeteiligung abgestritten.

Der 41-Jährige war nach Überzeugung des Gerichts am 6. Januar 2021 daran beteiligt, fünf an Holzlatten befestigte Plakate über die Gleise aufzustellen. Auf den Transparenten war unter anderem in roter Farbe geschrieben zu lesen: «Achtung Gleisbruch 2km» und «Diesmal Fake».

Ein aus Schweinfurt kommender ICE mit 62 Fahrgästen durchfuhr eine dieser Konstruktionen mit einer Größe von etwa 1,50 mal 4,50 Meter. Verletzt wurde niemand. Die Ermittler gingen rasch davon aus, dass Gegner der Corona-Maßnahmen für die Aktion verantwortlich sein könnten.

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