YouTube-Videos, die von einem Sponsor finanziert werden, müssen klarer als bislang als Werbung gekennzeichnet sein. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Bamberg hervor. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, weil in einem zehnminütigen Video nur eine wenige Sekunden dauernde Einblendung auf einen Sponsor hingewiesen hat, ohne diesen allerdings konkret zu nennen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.