Tod im Kinderheim: Staatsanwaltschaft Hof sieht keine Pflichtverletzungen bei Heim und Ämtern

01. Oktober 2024 , 13:47 Uhr

Im Fall des gewaltsamen Todes eines zehnjährigen Mädchens in einem Kinderheim in Wunsiedel sieht die Staatsanwaltschaft Hof keine Versäumnisse bei den zuständigen Behörden. Weder das Jugendamt noch das Familiengericht oder das Heim hätten ihre Fürsorge- und Erziehungspflichten verletzt, so die Anklagebehörde. Das Verfahren wurde eingestellt. Wie berichtet, hatte das Landgericht Hof einen heute 27-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, unter anderem wegen Vergewaltigung und Einbruch. Er soll im April 2023 in das Kinderheim eingestiegen sein und dort ein zehnjähriges Mädchen missbraucht haben. Wenig später soll ein zwölfjähriger Mitbewohner das Kind getötet haben. Er ist wegen seines Alters nicht strafmündig.

 

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