AfD-Einstufung

Thüringer Innenminister für Verbot von AfD-Landesverbänden

27. Februar 2026 , 02:00 Uhr

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Wie reagieren Bund und Länder?

Thüringens Innenminister Georg Maier plädiert nach der Eilentscheidung gegen eine Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch für ein Verbot einzelner Landesverbände der Partei. «Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und deshalb die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten», sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). 

Zumindest gelte das gegenwärtig gesichert für den Landesverband der AfD Thüringen, dessen Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebung rechtskräftig sei. «Ein Verbot dieses und/oder anderer bisher als verfassungsfeindlich eingestufter Landesverbände muss meines Erachtens durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden», so Maier. «Ich halte deshalb eine Antragstellung weiterhin für erforderlich.» 

Neben dem AfD-Landesverband Thüringen sind auch die Landesverbände in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen als rechtsextremistisch eingestuft worden. Daran ändert sich durch die Eilentscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts nichts, sie betrifft die Bundespartei. 

Dobrindt will Entscheidung im Hauptsacheverfahren abwarten 

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln und sie öffentlich auch nicht so bezeichnen darf. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat bereits klargemacht, dass er dies zunächst abwarten will. 

AfD-Chef Tino Chrupalla ist der Ansicht, dass ein Verbotsverfahren nun keine Chance mehr hat. Solchen Bestrebungen sei nun ein Riegel vorgeschoben, sagte Chrupalla in Berlin.

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, sieht das anders. «Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft werden muss», sagte sie. Auch die Linke hält an ihrer Forderung nach einem Verbotsverfahren fest.

Dobrindt sieht sich hingegen in seiner Skepsis gegen einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht bestätigt. Der Gerichtsbeschluss zeige, «wie herausfordernd schon die Einstufung einer Partei ist», sagte er. «Dass ein Verbotsverfahren nochmal deutlich darüber hinausgehende Hürden hat, dürfte jedem klar sein.» Und: «Die AfD muss man wegregieren und nicht wegverbieten wollen.»

Quelle: dpa

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