Konflikt in Südostasien

Thailand baut Grenzzaun nach Konflikt mit Kambodscha

23. Juli 2026 , 05:28 Uhr

Nach den schweren Gefechten des vergangenen Jahres schafft Thailand Fakten: Entlang der Grenze zu Kambodscha steht nun der erste Abschnitt eines dauerhaften Grenzzauns. Was sagt das Nachbarland dazu?

Thailands Regierung zieht nach den schweren Grenzgefechten mit dem Nachbarn Kambodscha im vergangenen Jahr sichtbare Konsequenzen. Entlang der gemeinsamen Grenze hat das Militär den ersten Abschnitt eines dauerhaften Grenzzauns errichtet. Der 1,3 Kilometer lange Pilotabschnitt in der Provinz Chanthaburi besteht aus Stahlbetonplatten mit Stahlgitter und Stacheldraht und soll nach Angaben der Armee die Sicherheit an der Grenze erhöhen, wie thailändische Reporter am Mittwochabend nach einem Ortsbesuch berichteten.

Ungeklärter Grenzverlauf 

Zwischen den Nachbarstaaten kam es unter anderem wegen des historisch ungeklärten Grenzverlaufs schon mehrfach zu Gefechten. Im vergangenen Jahr waren die Streitkräfte beider Länder in wochenlange Gefechte verwickelt, die fast 150 Menschen das Leben kosteten und Hunderttausende Bewohner auf beiden Seiten der Grenze in die Flucht trieben. Seit Ende Dezember gilt eine fragile Waffenruhe. 

Thailands Armeechef Ukrit Boontanon bezeichnete die Anlage laut «Bangkok Post» als «stabil, stark und dauerhaft». Die Betonplatten seien getestet worden und könnten Beschuss mit Kleinwaffen standhalten. Der Zaun soll zunächst um weitere gut sieben Kilometer verlängert werden.

Ein durchgehender Zaun entlang der mehr als 800 Kilometer langen Grenze ist nach Angaben des Militärs jedoch nicht geplant. Es werde jeweils einzeln geprüft, wo eine feste Barriere sinnvoll sei. In Abschnitten mit ungeklärtem Grenzverlauf würden vorerst provisorische Sperren aus scharfem Stacheldraht errichtet.

Was sagt Kambodscha?

Aus Kambodscha kam zuletzt eine zurückhaltende Reaktion. Die Regierung in Phnom Penh erklärte, sie habe grundsätzlich nichts gegen einen Grenzzaun auf thailändischem Staatsgebiet einzuwenden. Voraussetzung sei jedoch, dass die Anlage nicht in Gebieten mit ungeklärten Besitzansprüchen errichtet werde und der Grenzverlauf zuvor von der gemeinsamen Grenzkommission beider Länder geklärt worden sei.

Quelle: dpa

 

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