Angriff auf Partymeile

Tat mit queerfeindlichem Motiv? Landgericht verhandelt Fall

12. Januar 2026 , 16:16 Uhr

Schläge, Tritte, Prellungen: Auf der Augsburger Feiermeile eskaliert ein Streit. Die Ermittler glauben, homophobe Beleidigungen lösten die gewalttätige Auseinandersetzung aus.

Nach einem mutmaßlich homophoben Angriff in der Augsburger Innenstadt will das Landgericht Augsburg ab 23. Februar gegen vier angeklagte Männer verhandeln. Die damals 22 bis 25 Jahre alten Männer sollen im vergangenen März zwei Männer zusammengeschlagen haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass bei der Tat ein queerfeindliches Motiv zumindest eine Rolle spielte. 

Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat die Strafkammer für den Prozess elf Verhandlungstage eingeplant. Ein Urteil könnte es am 13. März geben. Den Angeklagten wird in dem Verfahren gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. 

Einer der Angeklagten sorgte bereits mit Gewalttat für Schlagzeilen 

Der Fall hatte auch für Aufsehen gesorgt, weil unter den Angeschuldigten ein 23-Jähriger ist, der vor sechs Jahren mit einer Gewalttat bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Der damals 17-Jährige hatte am Nikolausabend 2019 am Augsburger Königsplatz einen 49 Jahre alten Familienvater mit einem einzigen Faustschlag getötet. Er wurde später wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. 

Bei dem neuen Verfahren geht es darum, dass die vier Angeklagten auf der Maximilianstraße, der bekanntesten Augsburger Feiermeile, mit den zwei anderen Männern aneinandergeraten sein sollen. Homophobe Beleidigungen der zwei Opfer sollen Auslöser der Gewalttat gewesen sein. Die beiden Männer sollen dann durch Schläge und Tritte zahlreiche Prellungen an Kopf und Oberkörper erlitten haben. 

Münchner Generalstaatsanwaltschaft übernahm den Fall 

Von den beiden verletzten Männern soll es bei dem Streit allerdings auch ein möglicherweise provozierendes Verhalten gegeben haben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für die vier Angeklagten die Unschuldsvermutung. 

Da sich bei den Ermittlungen Anhaltspunkte für einen homophoben Hintergrund ergaben, hatte die Generalstaatsanwaltschaft in München den Fall übernommen. Die bei der Behörde angesiedelte Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus ist für schwerwiegende Hasskriminalität zuständig.

Quelle: dpa

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