Stadt Bamberg will die Fläche des Ankerzentrums erwerben

10. Juli 2025 , 16:47 Uhr

Oberbürgermeister Andreas Starke will in den Verhandlungen zur Zukunft des Ankerzentrums eine zentrale Forderung durchsetzen: „Die Stadt will Eigentümerin der Fläche werden. Damit schaffen wir die entscheidende Voraussetzung, um in Zukunft die Stadtentwicklung zu gestalten, wenn das Ankerzentrum einmal beendet sein wird.“, heißt es in einer aktuellen Meldung der Stadt Bamberg.

Um dieses Ziel zu erreichen, verhandelt Oberbürgermeister Andreas Starke für die Stadt Bamberg gegenwärtig mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und dem bayerischen Innenminister. Starke: „Wir sind in guten Gesprächen, weil alle Beteiligten an einer konstruktiven Lösung interessiert sind.“

Zuerst ist eine Zweckerklärung erforderlich, die bereits am 16. Juli 2025 im Konversionssenat des Stadtrats zur Abstimmung steht. Sie ist die Voraussetzung für die Wertermittlung durch die BImA und damit für den geplanten Eigentumserwerb.

 „Der Erwerb des Areals ist für die Stadt Bamberg unverzichtbar, wenn der Freistaat Bayern das Ankerzentrum, für einen befristeten Zeitraum, weiter betreiben will“, so Starke. Die Stadt will außerdem kurzfristig einige Wohngebäude aus dem Betrieb des Ankerzentrums herauslösen, um damit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Diese Immobilien befinden sich am Rand des Geländes, sind infrastrukturell gut erschlossen und können ohne Beeinträchtigung für den Betrieb des Ankerzentrums genutzt werden, um Wohnraum zu schaffen.

Die Zweckerklärung beinhaltet auch, dass das Gelände, nur befristet, vom Freistaat für die Erstaufnahmeeinrichtung weiter genutzt werden kann. Allerdings unter klaren Bedingungen, so die Forderung. Die Stadt Bamberg stellt mit dem Erwerb dieselben Nutzungskonditionen in Aussicht, wie sie aktuell auch seitens der BImA gelten.

Mit dem angestrebten Eigentumserwerb und dem Herauslösen von Wohngebäuden setzt die Stadt Bamberg ein klares Signal für eine Kompromisslösung. Das Ankerzentrum könnte damit befristet existieren und später „in ein lebendiges, sozial ausgewogenes Wohngebiet umgewandelt werden“, so Starke.

Der geforderte Eigentumserwerb war auch Gegenstand des Forderungskatalogs aus dem Ältestenrat. Weil eine Zweckerklärung dafür erforderlich ist, muss dieser Aspekt öffentlich beraten werden.

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