CSU-Chef bremst Parteifreunde

Söder gegen teilweises AfD-Verbotsverfahren

10. Juli 2026 , 14:44 Uhr

Seit Jahren wird über ein AfD-Verbotsverfahren diskutiert – die Meinungen gehen auseinander. Nun sind Teile der CSU offen für einen Plan B - doch der Parteichef widerspricht.

CSU-Chef Markus Söder lehnt ein mögliches Verbotsverfahren gegen Teile der AfD ab und stellt sich damit gegen Überlegungen führender Parteifreunde. «Ich glaube nicht, dass das der richtige Weg ist», sagte Söder am Rande der Bundesratssitzung in Berlin. Dies sei «verfassungsrechtlich außerordentlich schwierig» und kaum durchsetzbar – und es sei nicht der richtige Weg, der AfD einen «Märtyrerstatus» zu geben, warnte der bayerische Ministerpräsident. «Eine Diskussion über ein Teilverbot würde der AfD im Moment eher nutzen. Und deswegen glaube ich, ist es der falsche Weg.»

Holetschek: Teil-Verbot nicht kategorisch ausschließen

In der CSU-Landtagsfraktion gab es zuletzt Gedankenspiele über ein mögliches Verbotsverfahren gegen Teile der AfD – konkret gegen den Landesverband Thüringen. Wesentlich effektiver als ein «komplettes Parteiverbot» sei zwar, Probleme zu lösen und damit das Vertrauen der Menschen in die Politik zurückzugewinnen, sagte der Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek. Er fügte allerdings hinzu: «Wir müssen aber trotzdem Teile der AfD wie den Landesverband Thüringen genau beobachten, die Bedrohungslage im Blick behalten und zumindest ein Teilverbot nicht kategorisch ausschließen.»

Der CSU-Landtagsabgeordnete und ehemalige bayerische Justizminister Winfried Bausback hatte zu den Überlegungen gesagt, ein Schwerpunkt der Feststellungen von extremistischen Äußerungen und Tendenzen in der AfD werde dem Thüringer AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke zugeordnet. «Deshalb wäre ernsthaft zu überlegen, einen Verbotsantrag begrenzt auf diesen Landesverband vorzubereiten», argumentierte der Jurist.

Ein Verbotsverfahren gegen die AfD als Gesamtpartei hatte die CSU-Spitze unter Söder und hatte auch Holetschek in der Vergangenheit stets abgelehnt.

Juristische Einschätzungen gehen auseinander

Zuletzt war ein von Juristen und weiteren Experten verfasstes Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass ein AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gute Erfolgschancen hätte. Die acht Autorinnen und Autoren, die das umfangreiche Gutachten für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erstellt hatten, begründeten ihre Einschätzung besonders mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung im Februar dagegen festgestellt, es liege zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde die Partei dadurch «nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann». Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Die AfD hatte gegen die Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geklagt. Sie wird aktuell als Verdachtsfall vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet.

Quelle: dpa

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