Der CSU-Vorstand ist nach Darstellung von Parteichef Markus Söder gegen ein von einigen prominenten CSU-Politikern angedachtes Verbotsverfahren gegen Teile der AfD. Söder begründete dies nach einer CSU-Vorstandssitzung auch damit, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (beide CSU) skeptisch seien.
«Wenn uns die Innenminister raten zur Zurückhaltung, weil die juristische Durchsetzbarkeit kaum gewährleistet ist, und wir sogar umgekehrt die Situation haben, dass wir damit die AfD noch stärker machen, dann ist es nicht politisch klug, einen solchen Weg jetzt beschreiten zu wollen», argumentierte Söder.
In der CSU-Landtagsfraktion hatte es zuletzt Gedankenspiele über ein mögliches Verbotsverfahren gegen Teile der AfD gegeben – konkret gegen den Landesverband Thüringen. Wesentlich effektiver als ein «komplettes Parteiverbot» sei zwar, Probleme zu lösen und damit das Vertrauen der Menschen in die Politik zurückzugewinnen, sagte Fraktionschef Klaus Holetschek. Er fügte allerdings hinzu: «Wir müssen aber trotzdem Teile der AfD wie den Landesverband Thüringen genau beobachten, die Bedrohungslage im Blick behalten und zumindest ein Teilverbot nicht kategorisch ausschließen.»
Der CSU-Landtagsabgeordnete und ehemalige bayerische Justizminister Winfried Bausback hatte zu den Überlegungen gesagt, ein Schwerpunkt der Feststellungen von extremistischen Äußerungen und Tendenzen in der AfD werde dem Thüringer AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke zugeordnet. «Deshalb wäre ernsthaft zu überlegen, einen Verbotsantrag begrenzt auf diesen Landesverband vorzubereiten», argumentierte der Jurist.
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD als Gesamtpartei hatte die CSU-Spitze unter Söder und hatte auch Holetschek in der Vergangenheit stets abgelehnt.
Söder lehnte ein Verbotsverfahren nun erneut ab, «ob im Großen oder in Teilen». Dies würde Jahre dauern, und die Wahrscheinlichkeit der Durchsetzung eines Verbotes sei «sehr, sehr, sehr gering». Es sei schon allein völlig unsicher, ob ein Teilverbotsverfahren überhaupt juristisch machbar sei. «Aber vor allen Dingen: Es würde der AfD einen unglaublichen Märtyrerstatus einräumen, den sie am Ende nutzen können und der sie dann noch zusätzlich in Höhen treibt.»
Zuletzt war ein von Juristen und weiteren Experten verfasstes Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass ein AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gute Erfolgschancen hätte. Die acht Autorinnen und Autoren, die das umfangreiche Gutachten für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erstellt hatten, begründeten ihre Einschätzung besonders mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.
Das Kölner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung im Februar dagegen festgestellt, es liege zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde die Partei dadurch «nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann».
Die AfD hatte gegen die Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geklagt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die Partei wird bundesweit aktuell als Verdachtsfall vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet.
Quelle: dpa