Schmerzensgeldklage im Fall Peggy: Mutter des Mädchens geht in Berufung 

26. Juni 2024 , 11:16 Uhr

Das Landgericht Hof hat Ende Mai die Schmerzensgeldklage der Mutter der getöteten Peggy aus Lichtenberg abgewiesen. Die Mutter hatte darauf geklagt, weil sie Jahrzehnte über im Unklaren über das Schicksal ihrer Tochter gewesen ist und psychisch stark darunter gelitten hat. Das Mädchen war 2001 in Lichtenberg spurlos verschwunden, erst 2016 hatten die Ermittler ihre sterblichen Überreste in einem Wald in Thüringen gefunden.

Wie das Landgericht Hof heute mitteilt, hat Peggys Mutter jetzt Berufung eingelegt. Die Klage geht nun an die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Bamberg. Das entscheidet schließlich auch, ob es zu einer weiteren Verhandlung kommt oder per Beschluss eine Entscheidung fällt. 75.000 Euro wollte Peggys Mutter in Hof erstreiten – von einem Mann, der zeitweise unter Verdacht stand, die Leiche des Mädchens verschafft zu haben. Das hat er aber widerrufen.

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