Das Landgericht Bayreuth hat einen 20-Jährigen zu einer langen Haftstrafe verurteilt, weil er seine frühere Partnerin mit dem Messer getötet hat. Nun hat er Revision eingelegt. Die Jugendkammer hatte ihn zu 14 einhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Demnach hat er Ende Mai seine frühere Partnerin im Haus ihrer Eltern in Bindlach aufgesucht und mit zahlreichen Messerstichen ermordet. Die Eltern waren zum Tatzeitpunkt verreist. Das Gericht war der Ansicht, dass er die Tat minuziös geplant und vorbereitet hat, es gab zum Beispiel einen detaillierten Tatplan als Handy-Notiz. Die Richterin sprach von einem „absoluten Vernichtungswillen“. Der 20-Jährige hatte die Tötung seiner Ex-Freundin eingeräumt, aber bestritten, die Tat geplant zu haben. Seiner Meinung nach sei es zu einem spontanen Streit und dann zur Tötung gekommen. Über die Revision muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.