Prozesse

Haftstrafe für Regensburger Ex-OB Wolbergs

13. Mai 2026 , 14:56 Uhr

Zehn Jahre nach Bekanntwerden der Korruptionsvorwürfe gegen den damaligen Regensburger Rathaus-Chef haben die Richter entschieden: Wolbergs muss ins Gefängnis. Sein Verteidiger will dagegen vorgehen.

Joachim Wolbergs wollte erst mal eine Zigarette rauchen. Äußerlich regungslos nahm der ehemalige Oberbürgermeister von Regensburg kurz zuvor im Landgericht München I das über ihn gefällte Urteil zur Kenntnis: zwei Jahre und zwei Monate Haft. Die Richter sprachen ihn der Vorteilsnahme in neun Fällen schuldig. Zehn Jahre nach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen Wolbergs findet damit ein weiteres Kapitel in dem Justizfall einen Schlusspunkt. Vorläufig. Denn das Urteil ist nicht rechtskräftig, und die Verteidigung kündigte Revision an.

Wolbergs hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets zurückgewiesen. Die Kammer könne nicht verhindern, dass er das Urteil als ungerecht empfinden werde, sagte Vorsitzender Richter Stephan Necknig am Ende seiner Ausführungen. Er legte dem 55-Jährigen aber nahe, das Ergebnis eines rechtsstaatlichen Prozesses zu akzeptieren und die Konsequenzen für sein Handeln zu tragen. Letztlich habe Wolbergs «in besonderem Maße das Vertrauen der Bevölkerung in die Redlichkeit der Verwaltung beschädigt». 

In dem Verfahren ging es um Parteispenden im Kommunalwahlkampf 2014. Nach Überzeugung der Richter war Wolbergs klar, dass zahlreiche Einzelspenden in Höhe von jeweils knapp 10.000 Euro aus dem Umfeld eines Bauträgers stammten und dieser sich damit sein Wohlwollen als OB erkaufen wollte. Puren Altruismus sahen die Richter bei dem Unternehmer nicht als Motivation, zumal dieser der SPD nicht einmal nahe gestanden habe. Parteispenden unterhalb von 10.000 Euro müssen nicht veröffentlicht werden.

Spenden und Renovierungsarbeiten

Insgesamt flossen über mehrere Jahre 475.000 Euro aus dem Umfeld des 2023 rechtskräftig verurteilten Immobilienunternehmers auf das Konto des damaligen SPD-Ortsvereins des Kommunalpolitikers. Neben den Spenden ging es um Renovierungsleistungen, die Wolbergs bei dem Bauträger in Anspruch nahm, ohne dafür zu bezahlen. 

Durch die Annahme der Spenden im Wissen um deren offensichtlichen Zweck sei der Angeklagte eine Unrechtsvereinbarung eingegangen und habe zum Ausdruck gebracht, sich in seiner künftigen Dienstausübung erkenntlich zu zeigen und sich für die Interessen des Bauunternehmers einzusetzen. Das wertete die Kammer als Vorteilsannahme. Dafür sei es nicht erforderlich, eine konkrete Diensthandlung versprochen zu haben. 

Die Richter stützten sich unter anderem auf mehrere Zeugen. Zudem hatte Wolbergs angegeben, den Unternehmer um Spenden für den Wahlkampf gebeten zu haben. Dieser habe Spenden zugesagt und deutlich gemacht, unterhalb der Veröffentlichungsgrenze bleiben zu wollen.

Kritik des Verteidigers

Der Bauträger war aus gesundheitlichen Gründen nicht als Zeuge erschienen – was Wolbergs‘ Verteidiger Peter Witting in dem Verfahren scharf kritisiert hatte. Vorsitzender Richter Necknig unterstrich, dass die Kammer sich auch ohne diese Aussage ihre Überzeugung habe bilden können. Zudem sei das Geständnis des Unternehmers, dass dieser 2023 über seine Verteidigerin abgegeben hatte, in das Verfahren eingeführt worden.

Überdies führte Necknig an, dass der Angeklagte die Spenden angenommen habe, ohne sich nach deren Rechtmäßigkeit zu erkundigen – dagegen habe er bei anderen Themen durchaus nachgefragt. Wolbergs habe keine schlafenden Hunde wecken wollen. Solche Spenden dürfe man einfach nicht annehmen, sagte der Vorsitzende Richter. Eine Lehrerin etwa müsse überlegen, ob sie eine Schachtel Pralinen annehmen dürfe.

Wolbergs hatte angegeben, nicht von der Intention des Bauträgers und dessen Spendensystem gewusst zu haben. Zu den Renovierungsarbeiten sagte Wolbergs, ebenfalls nicht gewusst zu haben, dass die Arbeiten umfangreicher ausgefallen waren als vereinbart und insofern auch nicht, dass ihm die höheren Kosten nicht in Rechnung gestellt wurden.

Nach der Urteilsverkündung wurde Wolbergs von Unterstützern in Empfang genommen. Den Medien gegenüber wollte er sich nicht äußern. Sein Verteidiger kündigte jedoch an, dieses Urteil «zu Fall bringen» zu wollen. Aus seiner Sicht gab es zahlreiche Kritikpunkte, etwa, dass die Strafkammer mit einer Richterin besetzt war, die bereits an dem Verfahren gegen den Bauträger beteiligt war. Hier sah er Befangenheit. Dass der Bauträger nicht gehört wurde, mache ihn «fassungslos», so Witting.

Weiter sagte er: «Ich kann nur hoffen, dass ausnahmsweise mal in der Revision tatsächlich den Belangen der Verteidigung Gehör geschenkt wird. Mehr kann ich jetzt nicht tun.»

Mehrere Verfahren

Die Kammer bildete eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Davon gelten vier Monate bereits als vollstreckt. Das begründete der Vorsitzende Richter mit der sehr langen Verfahrensdauer.

Mit dem Strafmaß folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zweieinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Der Verteidiger hatte auf Freispruch oder für den Fall einer Verurteilung auf eine Bewährungsstrafe plädiert. 

In den neun Fällen der Vorteilsnahme sind zwei enthalten, für die Wolbergs vor dem Landgericht Regensburg im ersten Verfahren 2019 bereits rechtskräftig verurteilt worden war. Hier war lediglich noch eine Strafe ausgestanden.

Das damalige Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im November 2021 in Teilen aufgehoben, als zu milde beanstandet und zur Neuverhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I verwiesen.

Quelle: dpa

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