Strafprozess

Prozess gegen Karwendelbahn-Chef geht in nächste Instanz

07. April 2026 , 15:29 Uhr

Der Prozess um Untreuevorwürfe gegen den Vorstand der Karwendelbahn geht in eine neue Runde: Die Staatsanwaltschaft gibt sich mit dem Freispruch durch das Amtsgericht nicht zufrieden.

Das Verfahren wegen Untreueverdachts gegen den Vorstand der Karwendelbahn im oberbayerischen Mittelwald muss in Teilen neu aufgerollt werden. Das Amtsgericht München hatte den Bahnchef Wolfgang Reich vor den Osterferien freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft II legte jedoch Berufung ein, wie ein Sprecher der dpa auf Anfrage sagte. Damit liegt der Fall nun beim Landgericht München I. 

«Man hätte nach der Beweisaufnahme auch zu einer teilweisen Verurteilung kommen können», begründete der Sprecher den Schritt der Staatsanwaltschaft. Diese hatte in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von einem Jahr verlangt. 

Die Ankläger hatten Reich vorgeworfen, 120.000 Euro aus dem Vermögen der Karwendelbahn AG in drei Tranchen unrechtmäßig auf sein Konto gebracht zu haben. Reich wies die Vorwürfe stets zurück. 

Urteil knapp vor vollständiger Verjährung 

Als am 27. März das Schöffengericht sein Urteil verkündete, waren zwei der drei Teilzahlungen gerade verjährt, nur ein Teil war noch offen. Auch hier wäre in Kürze Verjährung eingetreten – wenn nicht das Urteil gesprochen worden wäre. 

Das Gericht hatte am Urteilstag trotz Abwesenheit des Angeklagten verhandelt. Reich, der angab, wegen eines Unfalls nicht anwesend sein zu können, beklagte das deutlich in einer Stellungnahme: «Offensichtlich leben wir in keinem Rechtsstaat, sondern in einer Bananenrepublik», kommentierte er. 

Jahrelange Querelen

Seit Jahren schwelen Konflikte um die Karwendelbahn und ihren Vorstand, der kampferprobt als Degenfechter deutscher Meister wurde und 2003 mit dem Team WM-Silber holte. Mehrfach beschäftigten verschiedene Fälle auch die Justiz. Der jüngste Prozess galt manchen Beobachtern insofern als neuer Höhepunkt der Querelen zwischen Reich, der Konsortium AG, deren Vorstand er ebenfalls ist und die eine Mehrheit der Anteile an der Karwendelbahn AG hält, den Behörden und der Gemeinde Mittenwald, die ebenfalls Anteile hat.

Für besonderes Aufsehen sorgte 2019 ein Hausverbot gegen den damaligen Bürgermeister und seinen Stellvertreter. Dass ein amtierender Rathauschef die Bergbahn nicht mehr betreten durfte, verschärfte den Ton weiter.

Die Seilbahn zur Bergstation auf 2.244 Metern ist laut Homepage die zweithöchste Bergbahn Deutschlands und für den Ort ein wichtiger touristischer Faktor.

Quelle: dpa

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