Entgleister Zug bei Garmisch

Plädoyers im Prozess um Zugunglück

15. Januar 2026 , 03:30 Uhr

Der Prozess um das tödliche Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen geht dem Ende entgegen. Welche Schuld trifft die angeklagten Bahnmitarbeiter?

Der Prozess um das tödliche Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen neigt sich dem Ende entgegen. Das Gericht hat die Beweisaufnahme geschlossen, an diesem Donnerstag (10.00 Uhr) soll es die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung geben, das Urteil wird voraussichtlich am Montag fallen. 

Die zentrale Frage, die das Gericht beantworten muss: Welche Schuld trifft die beiden angeklagten Mitarbeiter der Deutschen Bahn an dem Unfall, bei dem fünf Menschen ums Leben kamen und Dutzende verletzt wurden? 

Angeklagt im Prozess sind ein Fahrdienstleiter und ein Bezirksleiter Fahrbahn. Die Staatsanwaltschaft München II wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Sie zeigte sich in ihrer Anklage überzeugt, dass die Angeklagten das Unglück, das in erster Linie auf defekte Bahnschwellen zurückzuführen ist, mitverursacht haben.

Es gab Hinweise, dass die Gleise an der späteren Unfallstelle problematisch waren. Am Abend vor dem Unglück erhielt der Fahrdienstleiter einen Funkspruch, in dem von Unregelmäßigkeiten am Gleis die Rede war. Da sei ein «Schlenker» drin, der Zug «hüpfe». Der Angeklagte sagte, er gebe das weiter – das geschah aber nicht. 

Der Prozess hatte auch einen Einblick gegeben, wie marode das Streckennetz der Bahn zumindest in Teilen ist. Seitenlange Tabellen mit bekannten Beschädigungen und Langsam-Fahrstrecken wurden vor Gericht gezeigt. Ein Bahn-Mitarbeiter berichtete, man habe Schilder aus München holen müssen, um derartige Streckenabschnitte für die Lokführer auszuweisen, weil es einfach zu viele gewesen seien. 

Auch die betreffende Stelle in Burgrain war als problematisch und sanierungsbedürftig bekannt – ohne dass ein umgehender Austausch der Schwellen empfohlen worden wäre.

Quelle: dpa

 

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