Wegen Abrechnungsbetrugs hat das Landgericht in Nürnberg vier Verantwortliche eines Pflegedienstes zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren verurteilt. Eine fünfte Angeklagte habe wegen Beihilfe zum Betrug eine Bewährungsstrafe von neun Monaten bekommen, sagte Gerichtssprecherin Tina Haase. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass die Angeklagten durch fingierte Touren- und Dienstpläne zahlreiche Leistungen bei gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen abgerechnet hatten, die es nicht gab. Dadurch entstand diesen ein Schaden von fast 430.000 Euro. Die Beschuldigten hätten diese Summe bereits in Raten gemeinsam zurückgezahlt, sagte Haase.