Der Discounter Netto darf weiterhin mit App-Rabatten werben. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg heute entschieden und eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes abgewiesen.
Konkret ging es um einen beworbenen Rabatt, der nur über die Netto-App eingelöst werden kann. Die Verbraucherschützer sahen darin eine Benachteiligung – etwa für ältere Menschen oder Kinder. Das Gericht sieht das anders: Die App sei grundsätzlich für alle ab 14 Jahren zugänglich, eine Diskriminierung liege nicht vor.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherzentrale zeigt sich enttäuscht und prüft weitere Schritte. Sie fordert gleiche Rabatte für alle, unabhängig von Apps. Netto begrüßt die Entscheidung.
Ähnliche Verfahren gegen andere Discounter sind bereits geplant – unter anderem gegen Penny im April und Lidl im September.