Gute Nachrichten für Autofahrer: Das Oberlandesgericht Bamberg hat entschieden, dass pauschale Vertragsstrafen auf Parkplätzen unzulässig sind. Hintergrund ist ein aktuelles Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale Bremen gegen den Betreiber Wemolo GmbH. Verbraucherschützer warnen vor Parkplätzen, die zunächst kostenlos wirken, später aber hohe Zusatzgebühren über Vertragsstrafen verlangen. Das Gericht in Bamberg stellte klar: Solche Klauseln in den AGB sind unwirksam und können nicht als Zahlungsgrundlage dienen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt: Forderungen genau prüfen und gegebenenfalls widerspreche.