Das Oberlandesgericht Bamberg hat heute entschieden: Die Mutter der 2001 verschwundenen Peggy Knobloch soll kein Schmerzensgeld erhalten. Damit hat es in zweiter Instanz die Klage der Mutter abgewiesen. Die Mutter hatte ihre Klage auf ein Geständnis gestützt, das ein Mann 2018 gemacht hatte. Kurz später hatte er das Geständnis widerrufen. Der Sprecher des Oberlandesgerichts Bamberg Lars Müller-Mück:
„Nach den Urteilsgründen habe die Klägerin nicht nachgewiesen, dass der Beklagte den Leichnam von Peggy nach Thüringen verbracht hat. Es gebe daher keine Grundlage für ein Schmerzensgeld. Insbesondere sei das Teilgeständnis des Beklagten aus dem Ermittlungsverfahren vorliegend nicht zugrunde zu legen. Es sei in einer Drucksituation zustande gekommen, in sich widersprüchlich, zum Teil objektiv falsch und enthalte auch kein Täterwissen.“
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Das Oberlandesgericht hat die Revision nicht zugelassen. Peggys Mutter könnte aber über eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde dennoch ein Revisionsverfahren zum Bundesgerichtshof erreichen.
Peggy war 2001 verschwunden. Erst 15 Jahre später wurden ihre Knochen gefunden. Bis heute ist kein Täter ermittelt worden.