Schlagersängerin

Null Gebote für Melanie Müllers Haus bei Zwangsversteigerung

07. Mai 2026 , 14:36 Uhr

800.000 Euro wert, aber kein Gebot: Melanie Müllers Haus bleibt vorerst im Besitz der verurteilten Sängerin.

Das Wohnhaus von Schlagersängerin Melanie Müller (37) ist im ersten Anlauf nicht zwangsversteigert worden. Für das ehemalige Bahnhofsgebäude im Leipziger Stadtteil Wahren mit einer Gesamtmietfläche von knapp 600 Quadratmetern wurde kein Gebot abgegeben. Daher werde das Verfahren einstweilen eingestellt, lautete die Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig. Das Verfahren könne nach Antrag der Gläubiger innerhalb einer Frist von sechs Monaten fortgesetzt werden.

Laut einem Gutachten hatte das Gebäude samt 1.572 Quadratmeter großem Grundstück einen Wert von rund 800.000 Euro. Müller hatte wenige Tage vor dem Termin zur Zwangsversteigerung einen Antrag auf freihändigen Verkauf gestellt, weil sie sich einen höheren Erlös erhofft. Diesem müssten aber die Gläubiger zustimmen, betonte das Gericht. Müller selbst war bei dem Termin nicht anwesend.

Müller wegen Hitlergruß verurteilt – hat kaum noch Einnahmen

Die frühere RTL-Dschungelkönigin ist rechtskräftig wegen des Zeigens des Hitlergrußes verurteilt. Das Landgericht Leipzig hatte die Sängerin Mitte Januar wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Drogenbesitzes in zweiter Instanz verurteilt. Es verhängte eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro – insgesamt 3.500 Euro. Müller hatte die Vorwürfe immer zurückgewiesen, auf eine Revision aber verzichtet.

In dem Verfahren hatte Müller angegeben, dass sie nahezu keine Auftritte mehr habe und halbtags als Angestellte nur 1.500 Euro netto verdiene. Über die Runden komme sie nur dank Zuwendungen von ihrem Freund und ihren Eltern. Zudem habe sie Steuerschulden in niedriger sechsstelliger Höhe.

Quelle: dpa

 

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