Neuerung für Besitzer von Wohnmobilen

11. Juni 2025 , 16:22 Uhr

Jetzt in den Pfingstferien sind auch viele Menschen aus der Region Bamberg/Forchheim mit dem Wohnmobil unterwegs. Sie sollten allerdings EIN Datum besonders im Auge haben, sonst kanns teuer werden. Ab dem 19. Juni müssen Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen vorweisen, dass sie die Gasanlagen in ihren Fahrzeugen von einem unabhängigen Sachkundigen haben prüfen lassen.

Früher war das Teil des TÜV – jetzt gibt’s allerdings eine neue Richtlinie und deswegen ist die eigenständige Prüfung jetzt in der „Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“ erfasst. Heißt im Klartext: die Gasanlage muss vor der Zulassung des Gefährts, nach Änderungen und dann alle zwei Jahre verpflichtend durchgeführt werden. Wer nach dem 19. Juni ohne Prüfplakette erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch es ausfällt, hängt davon ab, wie lange die Frist überschritten wurde. Ab zwei Monaten sind 15 Euro fällig, ab vier 25 und ab acht Monaten 60 Euro. Die entsprechende Prüfung bei TÜV oder DEKRA kostet um die 60 Euro.

 

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