Der Bau- und Werksenat der Stadt hat damit auf Änderungen der Bayerischen Bauordnung reagiert – und sorgt dafür, dass Bauherren weiterhin Stellplätze nachweisen müssen. Neu ist: Vor allem im Sozialwohnungsbau werden künftig deutlich weniger Kfz-Stellplätze benötigt. Das soll Bauprojekte erleichtern und mehr Wohnraum schaffen. Auch die Regeln zur Ablöse von Stellplätzen wurden vereinfacht. Für Bestandsbauten ändert sich nichts. Die Pflicht zu Fahrradstellplätzen bleibt im Wesentlichen bestehen.
Auskünfte zur neuen Stellplatzsatzung erteilt die Bauberatung im Bauordnungsamt der Stadt Bamberg:
Kontakt: Tel. 0951 87-1761, Mail: bauberatung@stadt.bamberg.de
Eine Rechtsberatung ist dabei nicht möglich.
Die Satzung im Wortlaut: https://www.stadt.bamberg.de/media/custom/3481_7923_1.PDF?1758784983