Wer sein Gebäude energetisch sanieren oder die Heizung austauschen möchte, muss sich auf neue Förderbedingungen einstellen. Darauf weist die Energie- und Fördermittelberatung des Landratsamtes Forchheim hin.
Ab sofort gelten bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude Änderungen. Bei neuen Heizungen bleibt die Grundförderung für Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solarthermie und Wärmenetzanschlüsse bei 30 Prozent. Einige zusätzliche Boni, etwa für besonders effiziente Wärmepumpen, fallen allerdings weg. Weiterhin möglich sind Einkommens- und Klimageschwindigkeitsboni – die Höhe dieser Zuschüsse hängt unter anderem vom Einkommen und der Art der Sanierung ab.
Auch bei der Förderung für energetische Gebäudesanierungen gibt es Änderungen. Unter anderem entfällt der bisherige Bonus für die Erneuerbaren-Energien-Klasse.