Mordversuch im Supermarkt

Mutter wollte Söhne anzünden - Entlassung aus Klinik

13. August 2026 , 10:55 Uhr

Spiritus, Feuerzeuge und plötzlich Panik im Supermarkt: Eine Mutter hat versucht, ihre beiden Söhne zu ermorden. Daran hat das Gericht keine Zweifel - und entscheidet doch zugunsten der Angeklagten.

Nach einem versuchten Brandanschlag auf ihre beiden Söhne darf eine Mutter eine psychiatrische Klinik verlassen. Die 40-Jährige sei zum Tatzeitpunkt schwer psychisch krank und deshalb schuldunfähig gewesen, entschied das Landgericht Bremen. Sie wurde freigesprochen, eine weitere Unterbringung in der Klinik wurde zur Bewährung ausgesetzt. 

Mit Spiritus und Feuerzeug versucht, Kinder anzuzünden

Die Angeklagte stand unter anderem wegen versuchten Mordes vor Gericht. Nach Überzeugung der Kammer eskalierte die Situation am 16. Januar in einem Bremer Supermarkt. Dort soll die Mutter Spiritus getrunken und die Flüssigkeit über sich und die Kinder gegossen haben. Dann soll sie versucht haben, ihre Söhne mit einem Feuerzeug anzuzünden. Zeugen sollen ihr das Feuerzeug weggenommen und so das Schlimmste verhindert haben.

Laut Anklage konnte eines der Kinder fliehen. Die Litauerin soll daraufhin erneut versucht haben, ihren zweiten Sohn anzuzünden. Wieder griff ein Zeuge ein und nahm ihr die Feuerzeuge weg. Die Kinder erlitten nach Angaben des Gerichts unter anderem Augenreizungen und Hautrötungen. Bei einem der Jungen verursachte der Spiritus Blasen im Genitalbereich, weshalb er operiert werden musste. Bleibende körperliche Schäden trug er demnach nicht davon.

Warum die Angeklagte nach Hause darf

Die Frau litt damals unter einer Depression und einer psychotischen Störung, wie das Gericht feststellte. Sie war seit der Tat in einer psychiatrischen Klinik. Verteidigerin und Staatsanwaltschaft hatten gefordert, die Unterbringung zur Bewährung auszusetzen.

Das Gericht folgte nun der Einschätzung. Der Zustand der Angeklagten habe sich so verbessert, dass sie zunächst in einer Tagesklinik und später ambulant behandelt werden soll. Sie darf zu ihren Söhnen zurückkehren. Das Jugendamt, die Bewährungs- und Führungshilfe sollen die Angeklagte und ihre Familie engmaschig begleiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: dpa

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