Mutter von Peggy fordert Schmerzensgeld - Erneuter Prozess

10. Juli 2025 , 16:36 Uhr

Der Fall der mit neun Jahren verschwundenen Peggy zählt zu den bekanntesten Kriminalfällen Deutschlands: Mehr als 20 Jahre nach dem Verschwinden des Mädchens aus Oberfranken fordert die Mutter von einem ehemaligen Verdächtigen 75.000 Euro Schmerzensgeld.

Die Frau führt an, sie sei aufgrund von Aussagen des ehemaligen Verdächtigen während einer Vernehmung über 15 Jahre im Unklaren über den Verbleib ihres Kindes gewesen. Dadurch habe sie psychische Beeinträchtigungen erlitten – für jedes Jahr der Ungewissheit fordert sie 5000 Euro. Eine Zivilkammer des Landgerichts Hof wies die Klage der Mutter als unbegründet ab. Da die Frau Berufung einlegte, muss sich nun das Oberlandesgericht (OLG) in Bamberg damit beschäftigen.

Zur Verhandlung in Bamberg hatte die Zivilkammer verfügt, dass beide Parteien persönlich erscheinen. In einer vorläufigen Bewertung ließ die Vorsitzende Richterin erkennen, dass sie die Klage ebenfalls für unbegründet hält. So geht auch das Oberlandesgericht derzeit davon aus, dass der ehemalige Verdächtige seine Aussage glaubhaft zurückgezogen hat. Es gebe keine Indizien, die eindeutig auf den Beklagten hinwiesen, sagte die Richterin. Anders als in einem Strafverfahren muss die Klägerin in dem Zivilprozess selbst Beweise für ihre Forderungen vorlegen. Ein Urteil soll am 14. August verkündet werden.

Das damals neun Jahre alte Mädchen war im Mai 2001 auf dem Heimweg nach der Schule im oberfränkischen Lichtenberg (Landkreis Hof) spurlos verschwunden. Erst 2016 wurde Peggys Leiche in einem Waldstück in Thüringen an der Grenze zu Bayern entdeckt. Ein Täter ist bis heute nicht überführt.

2018 hatte der damals 41 Jahre alte Beklagte bei Vernehmungen angegeben, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben. Zuvor habe er den leblosen Körper des Mädchens von einem anderen Mann an einer Bushaltestelle in Lichtenberg entgegengenommen. Bei seiner Vernehmung soll der Mann allerdings unter Druck gesetzt worden sein. Die Polizei bestritt dies zwar, doch der Mann widerrief sein Geständnis und kam auf freien Fuß.

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