Wegen drohender Knappheit schränkt die Stadt München den Wasserverbrauch ein. Laut einer ab sofort gültigen Allgemeinverfügung dürfen etwa private Pools nicht mehr befüllt werden. Auch das Rasensprengen und das Abpumpen von Wasser aus Seen und Flüssen sind verboten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die Anordnung gilt auch für sieben Umlandgemeinden, die von den Münchner Stadtwerken mitversorgt werden: Aschheim, Garching, Neubiberg, Neuried, Oberschleißheim, Unterföhring und Unterhaching, wie das Landratsamt des angrenzenden Kreises München mitteilte.
Zu den Verboten gehören:
Die Verfügung gilt bis zum 1. August 2026, es sei denn, sie wird vorher widerrufen. Eine Verlängerung ist bei andauernder Trockenheit möglich.
Zuletzt ist der Wasserverbrauch in München nach Angaben eines Sprechers auf mehr als 360 Millionen Liter pro Tag gestiegen. Der Durchschnittswert liegt demnach normalerweise bei 300 Millionen Liter. Die für die kommenden Tage vorhergesagten Niederschläge dürften nicht ausreichen, um die Wassersituation zu entspannen.
«Nach einem außergewöhnlich trockenen Winter und Frühling sind die vorhandenen Ressourcen der Wasserversorgung Münchens derzeit äußerst strapaziert», sagte Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne). Deshalb habe er in Abstimmung mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) und den Stadtwerken entschieden, verpflichtende Sparmaßnahmen zu ergreifen.
Krause appellierte an die Bürger, «sich an die Regeln zu halten, damit sich die Grundwasserpegel erholen. Wasser ist unser kostbarstes Lebensmittel, lassen Sie uns damit sorgsam umgehen».
Ende Juni hatte die Stadt Landau an der Isar in Niederbayern bereits ein Bewässerungsverbot erlassen. Zahlreiche weitere Kommunen im Freistaat forderten ihre Bürger zum Wassersparen auf. Im Landkreis München gibt es derzeit keine Beschränkungen, doch forderte auch das Landratsamt die Bevölkerung zum Wassersparen auf.
Quelle: dpa