Strafjustiz

Moskaus Militär soll künftig Inhaftierte im Ausland befreien

20. März 2026 , 13:02 Uhr

Russlands Militärdoktrin erlaubt bereits Einsätze zum Schutz seiner Bürger im Ausland. Bald sollen die Streitkräfte auch inhaftierte Russen befreien können. Kremlchef Putin entscheidet darüber.

Die russischen Streitkräfte sollen künftig auch im Ausland inhaftierte Staatsbürger des Landes befreien können, wenn diese nach Auffassung von Kremlchef Wladimir Putin zu Unrecht verurteilt wurden. Das sieht eine Gesetzesänderung vor, die nun mit Vorrang in der Staatsduma angenommen werden solle, wie Parlamentschef Wjatscheslaw Wolodin sagte. Es gehe um eine «Stärkung des Schutzes der Rechte unserer Bürger vor Handlungen unfreundlicher Staaten», sagte Wolodin. Die Annahme der von der Regierung bereits gebilligten Gesetzesänderung gilt als Formalie.

Das Rechtssystem im Westen habe sich selbst endgültig diskreditiert, erklärte Wolodin, der ein enger Vertrauter Putins ist. Der Kremlchef selbst ist wegen des Vorwurfs der Kriegsverbrechen in der Ukraine vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zur Fahndung ausgeschrieben. Sollten Putin oder andere Bürger des Landes aus Sicht des Moskauer Machtapparats zu Unrecht verurteilt und inhaftiert werden, soll künftig ein Armeeeinsatz zu ihrer Befreiung möglich sein.

Schon bisher erlaubt Moskaus Militärdoktrin den Einsatz der Streitkräfte zum dort so bezeichneten Schutz eigener Bürger im Ausland – wie etwa bei dem von Putin 2022 befohlenen Angriffskrieg gegen die Ukraine, wo im Osten des Landes viele Bewohner russische Pässe erhalten hatten. Nun soll der «Schutz» auch für jene gelten, die aufgrund von Entscheidungen ausländischer Gerichte oder internationaler Justizbehörden ohne Beteiligung Russlands festgenommen, verhaftet oder anderweitig verfolgt werden.

In der Konfrontation mit dem Westen hatte Putin auch ein Gesetz unterzeichnet, nach dem Urteile ausländischer Gerichte nicht anerkannt oder nicht umgesetzt werden, wenn diese den Interessen Russlands widersprechen. So hält sich Russland zum Beispiel nach seinem Zerwürfnis mit dem Europarat nicht mehr an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Auch den Strafgerichtshof in Den Haag erkennt Russland nicht als juristische Instanz an.

Quelle: dpa

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