Prozessbeginn

Mordvorwürfe: Klinik-Arzt vor Gericht

17. Juli 2026 , 04:00 Uhr

Der Verdacht wiegt schwer: Hat ein Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover Patienten gegen deren Willen mit Medikamenten getötet - oder es in einem Fall versucht?

Ein Arzt, der zwei schwer kranke Patienten mit Medikamenten getötet haben soll, kommt nun in Hannover vor Gericht. Der 49-Jährige soll außerdem als Notarzt versucht haben, eine weitere Patientin zu töten. Die Hauptverhandlung gegen den Mann am Landgericht Hannover beginnt am Freitag (9.00 Uhr). 

Nach Angaben des Gerichts ist er wegen Mordes sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) sitzt in Untersuchungshaft. Die Verteidigung wies die Vorwürfe zurück.

Mit Medikamenten getötet?

Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft Hannover sollen sich die Taten im Mai 2019, im Juni 2020 und im März 2025 ereignet haben. Im Mai 2019 soll der Mann als Notarzt eingesetzt gewesen und zu einer schwer kranken, älteren Frau in eine Demenz-WG gerufen worden sein. Statt sie weiterzubehandeln oder in ein Krankenhaus einzuweisen, soll er versucht haben, sie mit Medikamenten zu töten. 

Allerdings schlief die Frau nach Gerichtsangaben lediglich ein. Daher soll er ihr drei weitere Ampullen Fentanyl gegeben haben, die Frau starb aber dennoch erst in der folgenden Nacht.

In den anderen Fällen waren Patienten betroffen, die auf einer Station der Medizinischen Hochschule Hannover behandelt wurden. Der Arzt soll die Therapien der schwer kranken Patienten abgebrochen und sie mit Medikamenten getötet haben – nach Gerichtsangaben gegen ihren ausdrücklichen Willen und trotz des von Angehörigen erklärten Weiterbehandlungswunsches. 

Anwälte: Mandant bestreitet Vorwürfe

Seine Verteidiger teilten schon im März mit, ihr Mandant bestreite die Anschuldigungen entschieden. Für sie steht demnach die Frage nach den Voraussetzungen und Grenzen palliativer Sterbebegleitung im Mittelpunkt des Verfahrens: Ihr Mandant habe sich bei der Behandlung von Patienten stets innerhalb des rechtlichen Rahmens einer zulässigen indirekten Sterbehilfe bewegt.

Die MHH teilte im März mit, sie nehme «die Situation sehr ernst»: «Für uns hat die Sorge für die Patientinnen und Patienten und deren medizinische Behandlung höchste Priorität». Schon vor den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien interne Untersuchungen eingeleitet und der Mitarbeiter freigestellt worden. Nachdem diese Untersuchungen erste unbestätigte Hinweise auf einen möglichen Rechtsbruch ergeben hätten, habe die MHH den Fall bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Quelle: dpa

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