Vorwurf: Mord aus Habgier

Domina soll Kunden wegen Erbe getötet haben: Prozess startet

28. September 2026 , 15:13 Uhr

Rund 20 Jahre lang nimmt ein Münchner immer wieder die Dienste einer Domina in Anspruch. Nun steht die Frau vor Gericht - die Anklage lautet auf Mord.

Eine Domina soll in München einen wohlhabenden Kunden aus Habgier und heimtückisch ermordet haben – die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau an das Erbe des Mannes wollte. Zum Auftakt des Mordprozesses am Landgericht München I bestritt die Angeklagte die Vorwürfe, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Die Ermittlungsbehörde wirft der 59-jährigen Deutschen vor, ihren langjährigen Kunden im Juni 2025 getötet zu haben. Sie habe mit der Tat nichts zu tun, sie habe den Mann nicht getötet, sagte die Frau dem Sprecher zufolge in ihrer Aussage. Diese fand wegen möglicher intimer Details unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. 

Nach Angaben der Staatsanwalt München I hatte der Münchner seit rund 20 Jahren immer wieder die Dienste der Sexarbeiterin in Anspruch genommen. Die Anklage spricht von einem Vertrauensverhältnis, das entstand, auch weil der 62-Jährige keine anderweitigen, festen sozialen Kontakte gehabt haben soll. 

Testament über Immobilien und Gold 

2021 soll der Mann die Frau den Ermittlungen zufolge als Alleinerbin eingesetzt und 2022 das Testament mit ihr beim Nachlassgericht hinterlegt haben. Neben einem Grundstück mit Einfamilienhaus und einer Wohnung listet die Anklage als Vermögen mindestens 1,5 Kilogramm Gold und mehr als 133.000 Euro Buchgeld auf. 

Mitte 2025 sei es zum Streit gekommen, sagte die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklage. Dabei habe der Mann erklärt, er werde die Frau «aus seinem Testament streichen». Die Angeklagte habe deshalb den Entschluss gefasst, den Erbfall «aus rücksichtslosem Gewinnstreben» zu forcieren. 

«Session» mit tödlichem Ende? 

Zwischen dem 17. und 18. Juni 2025 hatten beide laut Anklage eine «Session» im ersten Obergeschoss des Wohnhauses des Mannes geplant. Wie gewohnt habe er zwei Bierflaschen aus dem Keller geholt. Bei der Rückkehr soll die Frau ihn der Anklage zufolge unvermittelt angegriffen haben. Der Mann starb demnach an einem schweren, stumpfen Schädel-Hirn-Trauma und einer Schädelfraktur, vermutlich verursacht durch sechs bis zwölf Schläge mit einem stumpfen Werkzeug auf seinen Kopf. 

In den Tagen danach soll die Frau nach Angaben der Ermittler vorgetäuscht haben, das Opfer telefonisch erreichen zu wollen, um «den Tatverdacht von sich abzulenken». Erst am 6. Juli sei sie zu seinem Haus gegangen und habe auch die Nachbarn nach dem Verbleib des Mannes gefragt. Dabei habe sie vorgegeben, sich Sorgen zu machen und sogar eine Vermisstenanzeige erstattet, sagte die Staatsanwältin. Am Tag darauf habe die Polizei schließlich die Leiche des Mannes entdeckt.

Keine intimen Details für Öffentlichkeit

Das Landgericht war mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit einem Antrag der Verteidigung gefolgt. Die Rechtsanwälte wollten damit ihrer Mandantin ersparen, Details über ihr Privat- und Intimleben bis hin zu sexuellen Handlungen öffentlich preisgeben zu müssen. 

Das Gericht betonte, mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit der Angeklagten die Möglichkeit geben zu wollen, frei zu sprechen – ohne Angst, intime Details aus ihrem Privatleben, aber auch aus ihrer Arbeit als Sexarbeiterin öffentlich preiszugeben. Sonst bestehe die Gefahr, dass sie sich nicht angemessen verteidigen würde und Details nicht erwähne, sagte der Vorsitzende Richter – auch mit Blick auf das große mediale Interesse an dem Prozess. 

Für diesen sind insgesamt mehr als 20 Verhandlungstage terminiert. Am Dienstag soll es mit der Vernehmung von Zeugen weitergehen. In den kommenden Wochen sollen Polizeikräfte, Leute aus dem privaten und beruflichen Umfeld der Frau sowie ihr Lebensgefährte als Zeugen aussagen.

Quelle: dpa

 

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