Im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Mädchen in einer Katholischen Kindertagesstätte in Gößweinstein im Kreis Forchheim ist am Landgericht Bamberg am Vormittag das Urteil gefallen. Die vorsitzende Richterin hat den 51-jährigen Kinderpfleger aus dem Raum Ebermannstadt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor in ihrem Plädoyer zwei Jahre auf Bewährung gefordert, die Verteidigung ein Jahr und vier Monate. Bewährung gab es deshalb, weil der Mann von Anfang geständig war. Er hatte die Mädchen unsittlich berührt. Desweiteren gibt es einige Bewährungsauflagen: So muss sich der Mann etwa in Therapie begeben und an die zwei Mädchen im Alter von fünf und sechs Jahren Zahlungen in Höhe von 5000 beziehungsweise 1000 Euro betätigen.
Auch weil der Mann wegen des Besitzes jugendpornografischer Schriften vorbestraft ist, darf er nach Verbüßen seiner Strafe nicht mehr mit Kindern arbeiten.