Er lud die beiden Jungen auf das Oktoberfest ein, trank so viel Bier mit ihnen, dass er sie schließlich stützen musste – und fiel dann im Hotelzimmer über die beiden wehrlosen Teenager her. Für diese Tat hat das Landgericht München I einen katholischen Priester aus dem Bistum Freiburg zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Es verhängte drei Jahre und drei Monate Haft für versuchten schweren sexuellen Missbrauch, weil der Angeklagte versucht hatte, Sex mit den betrunkenen und teils schlafenden Jugendlichen zu haben.
Der heute 58 Jahre alte Mönch hatte diese Tat aus dem Jahr 2005 und weitere vor Gericht eingeräumt. «Jede einzelne sexuelle Handlung war eine Entscheidung», betont der Vorsitzende Richter Matthias Braumandl.
Für seine Opfer sei der Angeklagte «Täter und Wohltäter zugleich» gewesen, sagt er und spricht von der Ausnutzung eines Vertrauensverhältnisses. In der kleinen Gemeinde im Schwarzwald, in der sich Täter und Opfer kennenlernten, seien «Pfarrer und Bürgermeister qua Amt die wichtigsten Personen im Ort» gewesen, sagt Braumandl.
Der Priester habe sich den beiden Jugendlichen, die es daheim und auch in der Dorfgemeinschaft nicht leicht hatten, genähert. Einem von ihnen habe er eine Skiausrüstung gekauft, sie seien gemeinsam verreist. «Schaffung des Vertrauens, Missbrauch des geschaffenen Vertrauens, Schaffung von Schweigen», fasst der Richter die Vorgehensweise des Geistlichen zusammen.
Die Verteidigung hatte sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen – das sei angesichts der Taten des Priesters nicht möglich, sagt der Richter. «Die Schuld, die Sie letztlich auf sich getragen haben 2005, wiegt zu schwer.»
Die Staatsanwaltschaft hatte sogar vier Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Hinter dieser Forderung bleibt das Gericht deutlich zurück – vor allem, weil es in der Strafzumessung lediglich den Vorfall nach der Wiesn 2005 berücksichtigte und nicht weitere Übergriffe des Angeklagten in der kleinen Gemeinde im Schwarzwald, in der er jahrelang als Priester tätig war und aus der auch seine Opfer stammten.
Dort billigte oder förderte der Mönch, der im Rahmen eines sogenannten Gestellungsvertrages als Pfarrer in der Gemeinde tätig war, dort laut Anklage zwischen 1997 und 2008 «exzessiven Alkoholkonsum» fast ausschließlich männlicher Jugendlicher. Die Teenager im Alter zwischen 14 und 17 Jahren trafen sich in einem Raum im Pfarrheim, wo Couch, Leinwand und ein Beamer standen und eine «Bierkiste, die nach Schilderung von Zeugen immer gefüllt war». Nach Angaben der Staatsanwaltschaft griff er den betrunkenen Jungen dabei in die Unterhose.
Zwar hat der 58-Jährige auch diese Taten eingeräumt. Sie waren aus Sicht des Gerichts damals aber nicht strafbar, weil die entsprechende Gesetzesänderung («Nein heißt Nein»), die eine Strafe möglich gemacht hätte, erst 2016 und damit deutlich nach den Taten in Kraft getreten war. «Die damalige Rechtslage gibt das nicht her», sagt der Vorsitzende Richter.
Zwar glaube er ihm, dass der Geistliche seinen Taten ehrlich bereue. Die Taten lägen mehr als 20 Jahre zurück. Dem Mann drohe nach Angaben seines Verteidigers kirchenrechtlich die Exkommunikation, außerdem habe er «seit drei Jahren ein faktisches Berufsverbot» und führe «in seiner Zelle des Klosters das Leben eines Einsiedlers». Inzwischen lebt der Priester in einem Kloster in Oberbayern, bei einer Durchsuchung dort wurde 2024 Jugendpornografie auf seinem Handy gefunden.
Unrecht habe er aber nicht nur den Jugendlichen getan, an denen er sich verging, sondern auch seinem Berufsstand, heißt es in der Urteilsbegründung der Kammer. «Manche Berufe sind mehr als die Personen, die sie ausführen», sagt Braumandl.
Das gelte für Richter ebenso wie für katholische Priester. Da falle «jedes verübte Unrecht auf alle anderen Funktionsträger zurück». Der Angeklagte habe «jedem einzelnen Geistlichen geschadet, der sich ohne sexuelle Motivation in der Jugendarbeit engagiert» und so mit dazu beigetragen, «dass ein kirchliches Umfeld als gefährlich wahrgenommen wird».
Bekannt geworden waren die Taten, weil einer der Betroffenen sich 2023 an das Bistum gewandt hatte. «Wir haben tiefen Respekt vor dem Mut des
Betroffenen», teilt die Erzdiözese Freiburg nun nach dem Urteil mit und bekennt sich in einer Stellungnahme zu ihrer «Mitverantwortung für die Schutzbefohlenen in unseren Gemeinden.»
Über die Taten heißt es in der Stellungnahme: «Dass dies möglich war und über lange Zeit unentdeckt blieb, erfüllt uns mit Scham.» Und weiter: «Wir müssen uns heute kritisch fragen, welche Signale damals möglicherweise übersehen oder falsch gedeutet wurden.»
Quelle: dpa