Rückfällig geworden

Missbrauch im Hafturlaub? Triebtäter erneut vor Gericht

23. Juli 2026 , 10:57 Uhr

Ein verurteilter Sexualstraftäter soll während eines Hafturlaubs erneut Jungen missbraucht haben. Bald steht der Mann vor Gericht - die Staatsanwaltschaft denkt über Sicherungsverwahrung nach.

Ein in Niedersachsen verurteilter Sexualstraftäter, der in seinem Hafturlaub einen Jungen aus Unterfranken sexuell missbraucht haben soll, steht vom 7. Oktober an vor dem Landgericht Aschaffenburg. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 23 Jahre alten Angeklagten mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch, das Herstellen kinderpornographischer Inhalte, Vergewaltigung und Körperverletzung vor. Das Opfer aus dem Raum Aschaffenburg soll zur Tatzeit zwischen März und Mai 2025 zwölf Jahre alt gewesen sein, wie das Landgericht mitteilte. 

Der Verdächtige soll sich zudem im Juli 2025 an einem damals Elfjährigen sexuell vergangen haben – wo, blieb zunächst unklar. Die Taten sollen sich während des Hafturlaubs des bereits in Niedersachsen rechtskräftig verurteilten Sexualstraftäters ereignet haben.

Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg beabsichtigt den Angaben nach, in der Hauptverhandlung neben einer Strafe die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung zu beantragen. Eine Sicherungsverwahrung schließt sich an die Verbüßung einer Freiheitsstrafe an. Sie ist grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt.

Der 23-Jährige war Ende Juli 2025 in Bayern festgenommen worden und sitzt in Untersuchungshaft.

Vier Verhandlungstermine 

Das Verfahren findet vor der 2. Jugendkammer als Jugendschutzgericht statt. Es ist prinzipiell öffentlich. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass die Öffentlichkeit etwa für die Vernehmung der Opfer ausgeschlossen wird. Das Gericht hat insgesamt vier Prozesstage bis zum 21. Oktober festgesetzt. 

Das Landgericht Hannover hatte den Angeklagten bereits im September 2021 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Vollzug der Haft erfolgte in der Jugendanstalt in Hameln. Vom 29. Januar 2025 an sei dem Mann aber ein Urlaub zur Entlassungsvorbereitung gewährt worden, teilte das Landgericht Aschaffenburg mit.

Mehrere Freigänge vor Hafturlaub

Vor dem Hafturlaub soll der 23-Jährige bereits mehrere Ausgänge gehabt haben. Zwischenzeitlich sei das ausgesetzt worden, weil er einen Ausgang dazu missbraucht haben soll, um mit seinem Handy Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen. Der Rückfall wurde nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums aber therapeutisch aufgearbeitet, unter anderem auch mit einem neuen Therapeuten.

Quelle: dpa

 

Das könnte Dich auch interessieren

20.07.2026 Prozess um Gewalttat an Mädchen vor 32 Jahren stockt Vor mehr als 32 Jahren wird ein junges Mädchen in Unterfranken umgebracht. Bisher ist kein Täter überführt. Im neuerlichen Prozess zu dem Fall geht es nicht richtig voran. 07.07.2026 Angeklagter gesteht Missbrauch eines Mädchens übers Internet Für nur wenige Euro soll ein Mann ein Kind über Jahre sexuell ausgebeutet haben. Vor Gericht zeigt sich die Dimension dieses internationalen Verbrechens. 07.07.2026 Prozess um Livestream-Missbrauch eines Mädchens beginnt Der Mann soll die sexuellen Übergriffe auf das Kind beauftragt und per Internet zugeschaut haben. So kamen ihm die Ermittler auf die Spur. 20.07.2026 Urteil gegen 21-Jährigen nach Axt-Angriff in ICE In einem ICE attackiert ein Mann während der Fahrt mehrere Fahrgäste mit einer Axt. Der Mann ist wegen einer Erkrankung schuldunfähig und muss in der Psychiatrie bleiben.