Gewalttat

Messerangreifer vom Würzburger Hauptbahnhof ist tot

02. März 2026 , 19:38 Uhr

Nach einem Messerangriff am Würzburger Hauptbahnhof wird der Verdächtige tot im Gefängnis gefunden. Wie es dazu kommen konnte, ist bisher ungewiss.

Eine Woche nach einem Messerangriff auf drei Männer am Würzburger Hauptbahnhof ist der mutmaßliche Täter tot in der Untersuchungshaft entdeckt worden. «Es deutet alles auf Suizid hin», sagte eine Polizeisprecherin. Zuvor hatte die «Main-Post» berichtet. Laut JVA fand ein Wärter den Mann bei der morgendlichen Kontrolle leblos in seiner Einzelzelle. Einzelheiten nannte die Anstalt nicht, die genaue Todesursache soll im Rahmen der Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei geklärt werden.

Zeugen Jehovas attackiert

Der 35 Jahre alte Verdächtige hatte nach bisherigen Erkenntnissen am 23. Februar morgens drei Zeugen Jehovas an einem Stand unvermittelt angegriffen. Die Gründe dafür sind bisher nicht bekannt. Ob der Flüchtling psychisch krank war, wissen die Ermittler bisher nicht. Die Zeugen Jehovas sind eine christliche Gemeinschaft mit eigener Bibel-Auslegung.

Laut JVA gab es seit der Einlieferung des geduldeten Asylbewerbers am 23. Februar keine Hinweise darauf, dass er suizidgefährdet sein könnte. Der Afghane wurde demnach zunächst in einem Gemeinschaftschaftsraum untergebracht. Weil er dort nach Angaben der Gefängnisverwaltung seine Mitgefangenen provozierte, wurde er noch am selben Tag in einen videoüberwachten Haftraum der psychiatrischen Abteilung des Gefängnisses verlegt. 

Erst nach zweimaliger ärztlicher Einschätzung in Einzelzelle untergebracht

Der Anstaltspsychiater habe den Mann am 25. Februar begutachtet und ebenfalls keine Hinweise auf Suizidgefahr gesehen. «Der Psychiater stellte daraufhin die Geeignetheit des Gefangenen zur Einzelunterbringung fest», hieß es in der Stellungnahme. Tatsächlich in eine Einzelzelle verlegt wurde der Mann laut JVA am 26. Februar nach einer zweiten ärztlichen Einschätzung, die ebenfalls keine Hinweise auf eine drohende Selbsttötung ergab.

Wie in solchen Fällen üblich beziehungsweise vorgeschrieben, leitete die Staatsanwaltschaft ein Todesermittlungsverfahren ein. «In diesem wird insbesondere ermittelt werden, ob Hinweise auf ein Fremdverschulden vorliegen», teilte der Behördensprecher mit. Das Strafverfahren gegen den Mann wegen des Messerangriffs werde eingestellt. Womöglich liefen aber gesonderte Ermittlungen zu seinem möglichen Tatmotiv weiter.

Flyer an mögliche Zeugen

Die drei angegriffenen Zeugen Jehovas im Alter von 51, 55 und 68 Jahren waren leicht verletzt worden. Passanten, darunter ein Polizist in Zivil, hatten den Angreifer überwältigt. Der Mann wurde festgenommen und saß seither in Untersuchungshaft. Die Polizei ermittelte wegen versuchten Mordes und versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Am Montagmorgen hatten Polizisten am Hauptbahnhof noch Flyer an Passanten verteilt mit der Aufforderung, sich zu melden, falls man in der Vorwoche etwas von der Attacke beobachtet hatte. 

Keine Anhaltspunkte für Tat im Wahn

Nach der Gewalttat hatten die Ermittler zunächst keine Hinweise, dass der Verdächtige berauscht war oder im Wahn gehandelt haben könnte. Auch Erkenntnisse über eine Drogenabhängigkeit oder eine drogeninduzierte Psychose gab es laut Staatsanwaltschaft zunächst nicht. 

Eine drogeninduzierte Psychose ist eine psychische Störung, bei der jemand durch den Konsum von Drogen vorübergehend den Bezug zur Realität verliert. Halluzinationen und Wahnvorstellungen sind typische Symptome.

Verdächtiger seit 2023 in Deutschland

Der Afghane lebte laut Staatsanwaltschaft seit 2023 in Deutschland. Sein Asylantrag war demnach abgelehnt worden, der 35-Jährige blieb demnach mit behördlicher Duldung in Deutschland. 

Das Justizministerium in München betonte, dass die Prävention von Suiziden in Haftanstalten eine «sehr hohe Bedeutung» habe. Mitarbeiter und Mediziner sollten schon bei der Einlieferung eines Häftlings und der ärztlichen Untersuchung auf eine mögliche Suizidgefahr achten. Auch seien JVA-Mitarbeiter zur Meldung verpflichtet, wenn Häftlinge nach ihrem Einruck bei schlechter Gesundheit seien. Sterbe ein Gefangener, werden laut einer Ministeriumssprecherin umgehend Staatsanwaltschaft und Polizei informiert, auch bei natürlichen Todesfällen. «In jedem Fall wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und eine Obduktion angeordnet.»

Quelle: dpa

 

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