Gerichtsurteil in Istanbul

Hohe Haftstrafen im Prozess um vergiftete Hamburger Familie

26. Juni 2026 , 16:24 Uhr

Nach dem Tod einer Hamburger Familie in einem Istanbuler Hotel hat das Gericht geurteilt. Die Angehörigen sehen einige der Haftstrafen als gerechtes Urteil an - dennoch kündigt der Anwalt Berufung an.

Als die vierköpfige Familie aus Hamburg vergangenen November nach Istanbul reist, soll es ein schöner Urlaub in der türkischen Metropole werden. Doch kurz nach ihrer Ankunft erkranken die Eltern und ihre beiden kleinen Kinder schwer. Der Urlaub endet nach einer Vergiftung durch ein schädliches Insektizid in einem Hotel für alle mit dem Tod – ein Gericht verhängte nun lange Haftstrafen.

Der Betreiber des Hotels, die Inhaber der Schädlingsbekämpfungsfirma und ein Mitarbeiter wurden zu langjährigen Haftstrafen wegen «bewusster fahrlässiger Tötung» verurteilt. Das Istanbuler Gericht Caglayan entschied über 13 Jahre und 4 Monate Haft für den Hotelbesitzer, der Inhaber der Schädlingsbekämpfungsfirma bekam eine 18-jährige Haftstrafe, ebenso dessen Sohn. Ein Mitarbeiter, der den chemischen Einsatz durchgeführt hatte, wurde zu 12 Jahren und 2 Monaten verurteilt. Zwei angeklagte Rezeptionisten des Hotels wurden freigesprochen.

Zunächst bestand damals der Verdacht auf eine Lebensmittelvergiftung, doch die Familie wurde nach einem Krankenhausaufenthalt wieder entlassen. Kurz darauf starben die 27-jährige Mutter und die Kinder im Alter von drei und fünf Jahren. Nach mehreren Tagen auf der Intensivstation starb auch der 38 Jahre alte Vater. Ein Gutachten stellte später eine Vergiftung durch Aluminiumphosphid fest.

Anwalt will in Berufung gehen

Der Anwalt der Familie, Yasar Balci, sieht das hohe Strafmaß zwar positiv, kündigte dennoch an, in Berufung zu gehen. Er fordert die Bestrafung wegen «vorsätzlicher Tötung». 

Ebenso begrüßte der Bruder des verstorbenen Vaters die Urteile zu 18 Jahren Haft, er findet sie «gerecht». Vor Sitzungsbeginn hatte der Vater des Verstorbenen erklärt: «Ich erwarte eine gerechte Strafe und dass wir unsere Ruhe haben.»

Angeklagte wiesen die Schuld von sich

Im Gerichtssaal wiesen alle Angeklagten die Schuld von sich und forderten Freisprüche. Der Hotelbesitzer äußerte Zweifel an der Todesursache. Er glaube nicht, dass die Familie durch die chemische Behandlung zu Tode gekommen sei und führte erneut eine mögliche Lebensmittelvergiftung an. Er als Hotelbesitzer sehe sich nicht in der Verantwortung zu prüfen, ob eine beauftragte Schädlingsbekämpfungsfirma ein echtes Zertifikat habe oder nicht. Sein Anwalt erklärte, die beauftragte Firma habe seinen Mandanten betrogen. 

Der angeklagte Sohn des Firmeninhabers stellte das rechtsmedizinische Gutachten ebenso infrage, mit dem der Tod durch chemische Vergiftung nachgewiesen worden war. Sein Anwalt führte ebenfalls das Essen als mögliche Todesursache an. Weitere Experten hatte das Gericht in dem Fall nicht zurate gezogen.

Die Anwältin des angeklagten Mitarbeiters der Firma, der den chemischen Einsatz durchgeführt hatte, machte den Arbeitgeber und Firmeninhaber verantwortlich – ihr Mandant hätte selbst sterben können. Er habe von der Gefahr, der er ausgesetzt war, nichts gewusst.

Der Anwalt des Rezeptionisten, der die Tür des Hotels von außen verschlossen und somit die Ankunft des Krankenwagens verzögert hatte, forderte auch, das Krankenhaus zur Verantwortung zu ziehen. Dieses habe die Familie falsch diagnostiziert und entlassen. 

Emotionale Belastung für die Angehörigen

Für die Angehörigen der Verstorbenen, die zum Gerichtsprozess angereist waren, war es sichtlich ein emotional belastender Tag. Die Großmutter wandte sich im Gerichtssaal an die Angeklagten mit den Worten: «Mein Herz blutet jeden Tag, ich habe meine Tochter begraben und bin dabei selbst gestorben.» Vom Richter forderte sie eine Bestrafung der Täter, «um die Tränen einer Mutter wegzuwischen».

Der Großvater der Kleinkinder und Vater der verstorbenen Mutter beteuerte sein Vertrauen in die türkische Justiz. «Ich will, dass die Verantwortlichen bestraft werden.»

Branchenweites Problem

Der unerlaubte Einsatz von Chemikalien, fehlende Kontrollen in der Branche und mangelnde Ausbildung der Arbeiter sind ein Problem, das nicht nur auf diesen Fall begrenzt ist. Wie andere Fälle zeigen, führte der nicht sachgemäße Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln auch andernorts in der Türkei bereits zu schweren Erkrankungen und Todesfällen.

Im Gerichtssaal meldete sich aus dem Zuschauerraum ein Mann zu Wort, dessen Kind mutmaßlich ebenfalls nach einem Chemikalieneinsatz der gleichen Firma verstorben war. Nachdem er in Richtung der Angeklagten schrie, sie hätten von allem gewusst, verwies der Richter ihn des Saales. Der Anwalt der Familie hatte eingangs gefordert, dass ein hohes Strafmaß in diesem Fall auch die staatlichen Verantwortlichen dazu bringen solle, ernsthafte Schritte einzuleiten und stärkere Kontrollen bei solchen Firmen durchzuführen.

Quelle: dpa

 

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