Die Mitgliedskarte einlesen und dann ab zum Sport – auf dem Kontoauszug dann die Überraschung: das Fitnessstudio hat zu viel Geld abgebucht. Vor knapp drei Jahren im April 2022 ist vielen genau das passiert. Vor dem Landgericht Bamberg wurde diese Preiserhöhung verhandelt. Jetzt stellt das Gericht das Urteil in seiner Rubrik „Zivilurteil des Monats“ vor. Eine Fitnessstudiokette hatte ihre Mitglieder nur per E-Mail informiert, dass sie einer Preiserhöhung zustimmen, wenn sie durchs Drehkreuz gehen. Dagegen geklagt hatte in Dachverband für mehrere Verbraucherzentralen der Länder und verbraucherpolitischer Verbände in Deutschland. Sein Vorwurf: es sei nicht rechtens. Das Landgericht Bamberg stimmte dem zu. Die Mitglieder würden benachteiligt und unter Druck gesetzt. Daran ändere es auch nichts, dass man nachträglich noch hätte widersprechen können. Somit ist die Preiserhöhung nicht rechtens. Die Fitnessstudiokette hatte zwar Berufung eingelegt. Noch während des Berufungsverfahrens hatte das Fitnessstudio dann allerdings eine Unterlassungserklärung unterschrieben.