Knöllchen auf Supermarktparkplatz sind legal

07. März 2025 , 13:45 Uhr

 

Ob Edeka, Rewe, Aldi oder Lidl – an vielen Supermärkten sieht man sie auch in der Region Bamberg/Forchheim: Parkplatzwächter, die Knöllchen verteilen. Viele Supermärkte setzen inzwischen auf Privatunternehmen, die ihre Kundenparkplätze kontrollieren. Und die verteilen dann eben auch Strafen, wenn vergessen wird, die Parkscheibe zu legen. Ist das legal – diese Frage bekommen wir von Radio Bamberg Hörern immer wieder gestellt. Grundsätzlich schon, erklärt Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern.

„Wenn ich dann ein Schreiben bekomme und da sind zusätzlich zu der Vertragsstrafe noch weitere Kosten drin, zum Beispiel Anwaltskosten, eine Vergleichsgebühr, wenn ich gleich zahle oder schon Verzugszinsen beim ersten Schreiben oder Verzugsgebühren, solche Kosten muss ich nicht zahlen. Da kann man sich trefflich darüber streiten und das sollte man auch nicht zahlen.“

Zudem sollten die Hinweisschilder, dass das Parken nur mit Parkscheibe gestattet ist, gut sichtbar sein und nicht durch Bäume oder Sträucher verdeckt sein.

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