Ex-«Tagesschau»-Sprecher Jan Hofer ist in Berlin bei Glatteis schwer gestürzt und hat sich daraufhin auf Instagram zu Wort gemeldet – durchaus kritisch gegenüber dem Naturschutzbund (Nabu). Der 76-Jährige berichtet dabei zunächst von seinem Erlebnis am Donnerstag: «Ein total vereister Gehweg. So schnell konnte ich gar nicht gucken, wie ich da lag. Ich bin gestürzt, auf den Kopf gefallen, wurde ohnmächtig», erzählte er. Zuvor hatten mehrere Berliner Medien über das Thema berichtet.
Dank seiner Smartwatch sei ein Notruf an den Rettungsdienst geschickt worden. «Der war innerhalb von Minuten da, hat mir geholfen und auch gleich eine kleine Untersuchung angestellt. Das war sensationell. Das erste Mal herzlichen Dank», sagte der frühere Nachrichtensprecher und RTL-Moderator.
Mit erkennbarer Ironie fuhr er dann fort: «Das zweite Dankeschön geht aber an Nabu, dass Sie es möglich machen, dass die Bäume nicht beschädigt werden, dafür die Menschen aber stürzen und sich Gehirnerschütterungen und Knochenbrüche einfangen. Herzlichen Dank.»
Der Nabu hatte vor dem Verwaltungsgericht Berlin durchgesetzt, den privaten Einsatz von Streusalz zur Bekämpfung von Glatteis wieder zu verbieten. Die Umwelt- und Naturschutzorganisation wehrte sich damit erfolgreich gegen eine Allgemeinverfügung der Senatsumweltverwaltung. Die Richter entschieden am Mittwoch, die Verfügung entbehre einer rechtlichen Grundlage.
Zuvor hatte Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde (CDUes angesichts der Dauerglätte in der Hauptstadt Ende Januar den eigentlich aus Umweltgründen verbotenen Einsatz sogenannter Taumittel wie Streusalz per Allgemeinverfügung ausnahmsweise erlaubt. Die Genehmigung sollte zunächst bis zum 14. Februar gelten.
Nabu-Geschäftsführerin Melanie von Orlow sagte dazu, Bonde habe mit der Entscheidung versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen. «Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage ist inakzeptabel und hätte einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.» Nun soll in Berlin das Straßenreinigungsgesetz so geändert werden, dass der private Einsatz von Taumitteln wie Streusalz zulässig ist. Eine solche Gesetzesänderung ist allerdings nicht kurzfristig möglich.
Quelle: dpa