Der älteste Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Høiby, kommt aus der Haft frei, muss aber in den Hausarrest. Das zuständige Gericht in Oslo habe am Montag entschieden, die Untersuchungshaft bleibe für weitere vier Wochen bestehen, der 29-Jährige könne sie aber mit einer elektronischen Fußfessel im Hausarrest verbringen, meldete der Sender NRK. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein. Høiby kommt deswegen nicht sofort frei.
Høiby war im Juni zu vier Jahren Haft verurteilt worden, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen zwei Vergewaltigungen nach norwegischem Recht sowie Gewalt gegen eine Ex-Freundin. Gegen sie besteht ein Kontaktverbot, gegen das der Norweger bereits mehrfach verstoßen hat. Die Polizei sah die Gefahr, dass Høiby weitere Straftaten begeht. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft eine Verlängerung der U-Haft um vier Wochen gefordert.
Høibys Anwalt Petar Sekulic sagte, sein Mandant sei mit der Entscheidung zufrieden. «Das ist eine Option, mit der er in den nächsten Wochen leben kann, und dann werden wir sehen, was danach passiert», sagte Sekulic. Die Anwältin von Høibys Ex-Freundin wollte sich nicht äußern.
Høiby saß seit Beginn des Prozesses gegen ihn im Februar in Untersuchungshaft. Er hatte in den vergangenen Monaten mehrfach die Freilassung beantragt. Der Grund: Er wollte mit seiner schwer lungenkranken Mutter Mette-Marit zusammen sein. Bis jetzt war er mit den Anträgen aber immer gescheitert.
Im Gericht klagte Høiby, es sei «äußerst unfair», dass er nicht bei seiner kranken Mutter sein dürfe. «Die ganze Familie ist für meine Mutter da», sagte der 29-Jährige. «Dass ich meine Mutter nicht unterstützen darf, ist unglaublich schwierig.» Seine Geschwister könnten an der Rehabilitation teilhaben, er selbst aber bleibe außen vor und dürfe sie nur einmal pro Woche für 45 Minuten sehen.
Gegen das Gefängnisurteil hat Høiby Berufung eingelegt. Ein möglicher Berufungsprozess könnte im kommenden Jahr stattfinden. Ob der Norweger bis dahin in U-Haft oder Hausarrest bleibt, ist unklar.
Quelle: dpa