Missstände

Hölle im Heim? - Prozess um Pflege-Skandal im Harz

04. Juni 2026 , 11:50 Uhr

Gefälschte Berichte, getäuschte Ärzte: In einem Harzer Pflegeheim sollen Bewohner weggesperrt und ruhiggestellt worden sein. Ein riesiger Prozess soll die Vorwürfe gegen vier Angeklagte klären.

Ruhiggestellt und eingesperrt? – Aus reiner Profitgier sollen vier Angeklagte die Bewohner eines Pflegeheims im Harz über Jahre hinweg mit Medikamenten außer Gefecht gesetzt und hinter Bettgittern eingesperrt haben. Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Braunschweig benötigte der Staatsanwalt zwei Stunden für die Verlesung der Vorwürfe. 

 

Aus Sicht der Strafverfolger sind die Angeklagten dafür verantwortlich, dass zwischen Oktober 2017 und September 2020 unhaltbare Zustände in einem umfassenden «Herrschaftsregime» mit Kontrolle, Angst und Leid in der Einrichtung mit 68 Plätzen in Langelsheim herrschten. 

Wurden Bewohner systematisch ausgeschaltet?

Laut Anklage wurden Berichte zum Gesundheitszustand gefälscht und Ärzte belogen. Die Bewohner seien insbesondere durch sedierende Medikamente systematisch ausgeschaltet worden, um einen aus Sicht der Angeklagten möglichst störungsfreien Pflegebetrieb zu gewährleisten. Sehr «lauffreudige» Menschen sollen hinter Bettgittern eingesperrt worden sein. 

Die Vorwürfe richten sich in 17 Fällen gegen drei Angeklagte: ein Ehepaar mit einem 60-jährigen Mann und einer 63-jährigen Frau als Betreiber. Eine 51-jährige Frau soll als Leiterin wie ein «verlängerter Arm» des Ehepaars agiert haben. In 14 Fällen soll eine 59-jährige Angeklagte als verantwortliche Pflegedienstleiterin Beihilfe geleistet haben.

Aufwendiger Prozess bis 2027 geplant

Den Angeklagten wird unter anderem Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung in besonders schwerem Fall und gewerbsmäßiger Bandenbetrug vorgeworfen. 

Der Vorsitzende Richter kündigte an, dass sich die Kammer auf die Vergabe von Medikamenten konzentrieren wolle. Mehr als 50 Verhandlungstermine sind für den Prozess bis Ende Januar 2027 angesetzt. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: dpa

 

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