Prozess gegen Herzmediziner

Herzspezialist muss nach Patiententod erneut vor Gericht

12. Juni 2026 , 12:00 Uhr

Ein Herzspezialist der Charité muss nach dem Tod zweier Patienten erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil wegen Totschlags auf. Er forderte eine neue Bewertung möglicher Mordmerkmale.

Der Prozess gegen einen Herzspezialisten der bekannten Berliner Charité nach dem Tod von zwei Patienten muss erneut verhandelt werden. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf. Das Verfahren geht nun an eine andere Schwurgerichtskammer am Landgericht Berlin.

BGH: Mordmerkmal der Heimtücke nicht fehlerfrei bewertet

In erster Instanz war der Mediziner im April 2024 wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Haftstrafe in Höhe von vier Jahren verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren auf Mord plädiert und Revision eingelegt. Insbesondere die Verneinung des Landgerichts zum Mordmerkmal der Heimtücke sei mit Rechtsfehlern behaftet, erläuterte die Vorsitzende Richterin des 5. Strafsenates des BGH, Gabriele Cirener. Die äußeren Tatgeschehen aus der erstinstanzlichen Verhandlung stünden dagegen fest.

Arzt hatte Narkosemittel überdosiert und den Tod zu verantworten 

Demnach hatte der Herzmediziner in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen Patienten und eine Patientin (beide 73) jeweils mit einem überdosierten Narkosemittel getötet. Dies sei aus Anteilnahme für die Patienten und die Angehörigen geschehen. Der Tod der beiden Menschen sei unabwendbar aber zeitlich nicht berechenbar gewesen. Beide Patienten starben den Angaben zufolge wenige Minuten nach der Verabreichung des Narkosemittels «Propofol» an Herzstillstand. 

Die Verteidigung des Mediziners hatte auf Freispruch plädiert und ebenfalls Revision eingelegt. Diese verwarf allerdings der BGH. 

Das Landgericht hatte den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. So musste der Arzt nach knapp einem Jahr in Untersuchungshaft zunächst nicht zurück ins Gefängnis. Er muss sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist. 

Arzt seit August 2022 freigestellt

Der Oberarzt war von der Charité im August 2022 freigestellt worden. Im Mai 2023 war er in Untersuchungshaft gekommen. Ins Visier der Ermittler war der 56-Jährige nach einem anonymen Hinweis gekommen. Nach Charité-Angaben war dieser im Rahmen einer Art Whistleblower-System mit Vertrauensanwälten eingegangen. Dorthin können sich Beschäftigte der Klinik wenden, die etwa Ungereimtheiten bemerken.

Quelle: dpa

 

Das könnte Dich auch interessieren

04.06.2026 Pflegekinder jahrelang misshandelt – mehrjährige Haftstrafe Vier Geschwister werden in einer Wohngruppe untergebracht. Sie sollen in einem familienähnlichen Umfeld behütet aufwachsen. Doch was sie Jahre später zu Protokoll geben, macht fassungslos. 29.05.2026 Urteil gegen Ex-RAF-Terroristin Klette wird überprüft Acht Überfälle, rund zwei Millionen Euro Beute und Waffen in der Wohnung - vor wenigen Tagen wurde Daniela Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt. Doch das Urteil kommt auf den Prüfstand. 27.05.2026 Waffen und Tierstreu – 13 Jahre Haft für Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette soll ihr Leben im Untergrund mit Raubüberfällen finanziert haben. Im ersten Prozess gegen die frühere Terroristin gibt es nun ein Urteil. Dabei spielt auch Kaninchenstreu eine Rolle. 27.05.2026 Urteilsverkündung im Klette-Prozess? Es bleibt spannend Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass die Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette Geldtransporter und Supermärkte überfallen hat. Die Verteidigung sieht das völlig anders. Was passiert nun?